Angebliche Besitzstörungen
Sieg gegen Park-Abzocker! Lenker gewinnen fünf Prozesse
In Wien ziehen Parkfirmen ahnungslosen Autofahrern mit Klagsdrohungen das Geld aus der Tasche. Nun muss aber ein solches Unternehmen zahlen.
Ob in Floridsdorf, in der Donaustadt oder im 1. Bezirk: An immer mehr Stellen in Wien verlangen Privatgrundbesitzer und Parkfirmen horrende Geldsummen von Autofahrern. Diese hätten angeblich auf einem Privatgrund geparkt oder ihn "gestört". Die Unternehmen drohen mit sündhaft teuren Klagen – "Heute" berichtete.
Fünf vermeintliche "Störer" landeten letzten Mittwoch in Wien vor Gericht. Das Ergebnis: Die Klagen einer Parkfirma wurden allesamt niedergeschmettert, nun müssen sie selbst zahlen!
Parkfirma klagt und erscheint nicht
Verhandlung am Bezirksgericht Hernals vergangenen Mittwoch: Es ging um gleich fünf Besitzstörungsklagen der "PV22 Parkplatzvermietung" gegen angebliche Störer. Vermeintlich falsche Park- oder Haltemanöver in der Hasnerstraße 128 in Wien-Ottakring waren der Grund für die Klagen.
Das Prinzip der angeblichen "Besitzstörungen" ist immer dasselbe: Die vermeintlichen Vergehen werden mittels Kamera festgehalten, mit dem Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs kommen die Parkfirmen zu den Lenkerdaten. Dann verschicken die Firmen Briefe an die Autobesitzer und verlangen teils mittlere dreistellige Eurobeträge, sonst drohe eine Klage.
Die fünf betroffenen Autofahrer zahlten nicht, ließen es darauf ankommen, die Parkfirma vor Gericht zu bekämpfen. Das Kuriose: In dem Justiz-Kampf in Hernals erschien niemand für die Kläger, die "PV22 Parkplatzvermietung" hatte schlichtweg keinen Vertreter zu den Verhandlungen entsendet.
Parkplatz-Abzockfallen in und um Wien
1010, Wiesinger Straße/Stubenring
1020, Große Sperrlgasse 17
1040, Schelleingasse 17
1100, Quellenstraße 92
1140, Lützowgasse 14a
1160, Hasnerstraße 128
1210, Prager Straße 94-98
1210, Donaufelder Straße 91
1220, Franz-Eduard-Matras-Gasse 8
1220, Walter-Zeman-Gasse
1220, Breitenleer Straße
Vösendorf, Am Teich
Klage fünfmal abgeschmettert – Firma muss zahlen
Rasch kam es zu fünf negativen "Versäumungs-Endbeschlüssen". Das heißt: Die Wiener Parkfirma hat ihre eigenen Klagen aufgrund Nichterscheinens verloren, muss obendrauf für anwaltlich vertretene Beklagte zahlen.
Wiener Anwalt: "Lohnt sich, Fall zu prüfen"
Rechtsanwalt Philipp Miller vertrat Betroffene bei dem Termin. Gegenüber "Heute" zeigt sich der Anwalt zufrieden mit dem Ergebnis: "Es lohnt sich, jeden Fall anwaltlich zu prüfen." Nicht jede Klage sei laut Miller berechtigt oder werde zu Ende verfolgt.
"Es wurde sogar geklagt, obwohl ein Beklagter beim Auto geblieben war. Hier ist eine Störung sehr fraglich." Oft helfe es, außergerichtlich Kontakt aufzunehmen, um die Fälle zu lösen, meint Miller im "Heute"-Talk abschließend.
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Auf den Punkt gebracht
- In Wien haben fünf Autofahrer vor Gericht gegen die "PV22 Parkplatzvermietung GmbH" gewonnen, da die Parkfirma keinen Vertreter zu den Verhandlungen entsendet hatte
- Die Firma muss nun für die Anwaltskosten der Beklagten aufkommen, was zeigt, dass nicht jede Klage berechtigt ist und eine anwaltliche Prüfung sich lohnen kann