Jetzt ist es vorbei!

ÖAMTC klagt und dreht Parkplatz-Abzockern Geldhahn zu

Der ÖAMTC hat nun vor dem Landesgericht einen entscheidenden Schlag gegen fiese Abzockmaschen mit Besitzstörungsklagen gewonnen.
Maxim Zdziarski
17.03.2025, 13:19

Das Geschäft mit den Besitzstörungsklagen dürfte nun ein Ende haben. Seit Jahren berichtet "Heute" über diverse Grundstücke, auf denen gnadenlos Autofahrer abkassiert werden. Mehrere Hundert Euro werden von den Lenkern gefordert, weil sie eine angebliche Besitzstörung begangen haben. Wer nicht vor Gericht will, sollte tief in die Tasche greifen. Doch damit ist jetzt Schluss.

Der intensive Einsatz des ÖAMTC zeigt nun seine Wirkung. Der Autofahrerclub hat nämlich vor Gericht in letzter Instanz Recht bekommen. Konkret ging es dabei um den Parkplatz auf der Sophienalpe. Damit der klagende Grundstücksbesitzer überhaupt eine Besitzstörung geltend machen kann, muss eine Wiederholungsgefahr bestehen.

Mit einer Unterlassungserklärung und der Bereitschaft zum Abschluss eines sogenannten "prätorischen Vergleichs" erklären die Autofahrer nun, den Vergleich zu bezahlen, wenn sie die Tat noch einmal begehen. Laut Landesgericht für Zivilrechtssachen beseitigt ein solches Angebot die Wiederholungsgefahr und der Kläger verliert das Verfahren.

Geschäftsmodell fällt in sich zusammen

Sollten die Grundstücksbesitzer nun den prätorischen Vergleich annehmen, so betragen die Kosten für den Autofahrer vor Gericht 300 Euro, falls der Anwalt des Klägers überhaupt erscheint. Das ist immerhin günstiger, als die von ihnen geforderten Summen von mehreren hundert Euro. Aber: Der Besitzer des Grundstücks bekommt selbst keinen Cent. Somit fällt das Geschäftsmodell in sich zusammen. Es zahlt sich dann schlichtweg nicht mehr aus, so hohe Summen von Autofahrern zu verlangen.

Nimmt der Besitzer des Grundstücks den prätorischen Vergleich nicht an und klagt dennoch, verliert er vor Gericht, weil es keine Tatwiederholungsgefahr mehr gibt.

ÖAMTC-Jurist Authried zeigt sich erfreut

"Das Ergebnis ist sehr erfreulich, als wir dadurch davon ausgehen, dass die überzogenen Forderungen, die bei Besitzstörungen an der besagten Liegenschaft (oder anderen Liegenschaften) erhoben wurden, ein Riegel vorgeschoben wurde", so ÖAMTC-Rechtsabteilungsleiter Nikolaus Authried gegenüber "Heute".

Dennoch sollte man sich, wenn man als potenzieller Störer angeschrieben wird, im Einzelfall beraten und mit dem entsprechenden Wording versorgen lassen. Für ÖAMTC-Mitglieder ist diese Beratung bei der Rechtsabteilung des Automobilclubs kostenlos.

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