Besitzstörung hier unmöglich

Park-Abzocke in Wien – so kriegst du dein Geld zurück

In Wien-Favoriten verschickte eine Hausbesitzerin Klagsdrohungen und Geldforderungen an Autofahrer. Geschädigte können nun zurückschlagen.
Robert Cajic
16.03.2025, 17:25

Monatelang bereicherte sich eine Hausbesitzerin an der Angst ahnungsloser Autolenker, nun könnte die Besitzstörungs-Causa für eine angeblich geschädigte Hausbesitzerin teuer werden: Das Ende der wohl sinnlosesten Einfahrt in Österreich wurde im Oktober besiegelt, monatelang drohte die Eigentümerin mit Klagen und horrenden Geldforderungen wegen vermeintlicher Besitzstörungen. Jetzt schlägt ein Wiener Anwalt zurück, so können Geschädigte ihr Geld zurückbekommen.

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Ende der Park-Abzocke naht

In der Quellenstraße 92 im 10. Wiener Bezirk nutzte die Eigentümerin des Hauses eine nicht verwendbare Einfahrt, um ahnungslose Autofahrer abzuzocken: Wer sich mit seinem Fahrzeug in die Nähe stellte, musste mit Klagsdrohungen samt horrenden Geldforderungen rechnen.

Statt einer Einfahrt gibt es dort mittlerweile einen Bordstein – was bleibt: Der Frust unzähliger Autobesitzer, die nach Klagsdrohungen Summen zwischen 395 und 495 Euro an die Hausbesitzerin gezahlt hatten. Nun können die Geschädigten zurückschlagen.

Wolfgang Schöberl ist Anwalt und bestens mit der Besitzstörungs-Causa in der Hauptstadt vertraut. Vor allem die Abzocke in der Quellenstraße verschlug Schöberl die Sprache, denn: Früher wurde die Einfahrt als Teil einer Werkstatt genutzt, doch bereits vor Jahren löste ein Kindergarten die Werkstätte ab – somit löste sich jeglicher Sinn der Einfahrt in Luft auf.

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Besitzstörung in Favoriten "unmöglich"

"Die angeblichen 'Besitzstörer' der Quellenstraße 92 konnten in Wahrheit gar keine Besitzstörung begangen haben. Der Grund: Die Beschaffenheit des Grundstücks macht es unmöglich, mit einem Fahrzeug eine Garage oder Ähnliches zu erreichen. Somit fehlte es von vornherein an einem Besitzrecht, das gestört werden konnte", stellt Anwalt Schöberl im "Heute"-Talk klar.

Dies begründe einen Irrtum über die Vergleichsgrundlage, weshalb Personen, die das Vergleichsangebot angenommen und die Pauschale bezahlt haben, diese zurückverlangen können. Geschädigte wandten sich bereits an den Wiener Anwalt, um der Park-Abzocke in Wien ein Ende zu setzen.

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