Parkplatz nicht umsonst

Wiener parkt beim Friedhof und kassiert 800 Euro Strafe

In Wien-Simmering parkte "Heute"-Leser Georg seinen BMW auf einem Parkplatz vor einem Geschäft. Nun hat er eine Besitzstörungs-Klage am Hals.

Maxim Zdziarski
Wiener parkt beim Friedhof und kassiert 800 Euro Strafe
Zwei Mal parkte Georg seinen BMW auf dem Parkplatz. Kostenpunkt: 790 Euro.
Leserreporter

Seine Besuche am Simmeringer Friedhof könnten einen Wiener nun teuer zu stehen kommen. Georg parkte innerhalb weniger Wochen gleich zweimal auf dem Parkplatz eines Geschäfts für Künstlerbedarf. Vor der Einfahrt sind deutliche Schilder angebracht: Man darf hier maximal 60 Minuten für die Dauer der Einkäufe parken. Andernfalls droht nicht nur die Abschleppung, sondern auch eine Besitzstörungsklage.

Die Einfahrt zum Parkplatz ist gut beschildert.
Die Einfahrt zum Parkplatz ist gut beschildert.
Google Maps

Georg war allerdings am Sonntag unterwegs und stellte seinen BMW auf dem Parkplatz ab. Er ging davon aus, dass er niemanden stören würde, da ja am Sonntag das Geschäft zu hatte. Das Ganze machte er gleich zweimal und bekam nun von einem Anwalt die Rechnung präsentiert: Insgesamt 790 Euro soll er für sein Vergehen nun bezahlen. Andernfalls würde man den Wiener wegen Besitzstörung klagen. Er selbst sieht nicht ein, warum er jetzt so viel Geld bezahlen sollte.

Parkplatz muss man am Wochenende buchen

Tatsächlich hat der Chef des Geschäfts seinen Parkplatz für die eigene Kundschaft beschränkt. An Feier- und Sonntagen können jedoch auch andere Fahrzeuglenker den Stellplatz rechtmäßig nutzen, in dem sie diesen über die Plattform "Parkbuddy" buchen.

Dabei handelt es sich um ein Portal, bei dem man seinen Park- oder Stellplatz für eine gewisse Dauer vermieten kann. Auf der anderen Seite kann der Autofahrer diesen dann online bezahlen und verwenden. So sollen alle Parteien etwas davon haben.

Leserreporter Georg hätte also den Parkplatz über "Parkbuddy" um 1,50 pro Stunde oder 4,50 Euro am Tag buchen müssen. Dann hätte er dort auch rechtmäßig seinen BMW abstellen dürfen.

Ob Georg die Strafe nun bezahlen muss? Das ist derzeit noch unklar. Fix ist aber, dass es sich hier um ein Vergleichsangebot handelt, demnach kann man auch versuchen, ein Gegenangebot zu unterbreiten.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Wiener namens Georg parkte seinen BMW zweimal auf einem Parkplatz eines Geschäfts für Künstlerbedarf in Wien-Simmering und erhielt dafür eine Besitzstörungsklage sowie eine Strafe von 790 Euro, da er die Parkregeln missachtete
    • Obwohl er dachte, dass das Parken am Sonntag unproblematisch sei, hätte er den Parkplatz über die Plattform "Parkbuddy" buchen müssen, um ihn rechtmäßig nutzen zu dürfen
    zdz
    Akt.
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