790 Euro

Parkplatz-Abzocke – Wiener gleich zwei Mal abgestraft

In der Leopoldstadt macht eine Firma Jagd auf ahnungslose Autofahrer. Sobald man sich in die Nähe der Einfahrt stellt, hagelt es Besitzstörungsklagen.

Maxim Zdziarski
Parkplatz-Abzocke – Wiener gleich zwei Mal abgestraft
Michael stand mit seinem Ford (links oben) nicht vor der Einfahrt.
Leserreporter

"Heute" berichtet mittlerweile seit Jahren über das Geschäft mit Besitzstörungsklagen. In der Wiener Donaustadt, in Wieden, Floridsdorf, Ottakring und in der Wiener City haben die Hintermänner einiger Firmen ihre Parkplatzfallen aufgebaut. Die Geschäftsführer sind zum Teil miteinander verbandelt und dürften sich damit ein lukratives Businessmodell aufgebaut haben.

Doch wie läuft das ab? Die Firmen kaufen oder mieten sich auf einem Parkplatz ein.Die Einfahrten werden dann mit Kameras überwacht. Wer auf das Grundstück fährt, wird aufgenommen und in weiterer Folge mit horrenden Geldforderungen von 500 bis 1.200 Euro bedroht. Doch nicht nur das Befahren wird geahndet: Auch wenn man nur kurz vor der Einfahrt hält, hagelt es Drohungen. Wer nicht zahlt, riskiere eine mögliche Besitzstörungsklage, so die Firmen.

Wiener gleich doppelt bestraft

In der Großen Sperlgasse (Leopoldstadt) tappte auch "Heute"-Leserreporter Michael in die Falle. Er stellte seinen Ford Transit vor einer Garage ab und blieb beim Auto. Dennoch forderte eine Firma knapp 500 Euro von ihm. Bezahlt habe er jedenfalls nichts, stattdessen fuhr er ein weiteres Mal hin, um Fotos von der Örtlichkeit anzufertigen.

Lieber bezahle ich die Strafe dem Staat Österreich, als dieser Firma.
Michael aus Wien
Michael soll für sein erstes "Vergehen" 495 Euro bezahlen.
Michael soll für sein erstes "Vergehen" 495 Euro bezahlen.
Privat

"Die filmen direkt in den öffentlichen Raum, also schoss ich Fotos, um eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu machen", so Michael weiter. Um diesmal nicht vor der Einfahrt zu stehen, stellte er sich weiter weg in zweiter Spur hin. Doch auch das legte die dubiose Firma als "Besitzstörung" aus.

Besitzstörung ist "mehr als fraglich"

ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried sieht das allerdings anders: "Eine Besitzstörung ist in diesem Fall mehr als fraglich. Immerhin parkt der Autolenker ja nicht vor der Einfahrt."

Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung
Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung
Weingartner-Foto / picturedesk.com, ÖAMTC

Um eine tatsächliche Besitzstörung in dem Fall geltend zu machen, müsste die Nutzung der Liegenschaft "erheblich erschwert" sein. Auch das ist infrage zu stellen. Außerdem habe er sich nicht vom Fahrzeug entfernt, dadurch hätte er im schlimmsten Fall auch sofort wieder wegfahren können. Sein Tipp: nicht bezahlen, da es gute Argumente in einem Verfahren gäbe. Das ist jedoch abhängig von der eigenen Risikobereitschaft.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Firma in Wien, Leopoldstadt, und anderen Bezirken betreibt ein fragwürdiges Geschäft mit Besitzstörungsklagen gegen Autofahrer, die in die Nähe ihrer Parkplätze kommen
    • Die Firmen drohen mit Geldforderungen von 500 bis 1.200 Euro, selbst wenn Autofahrer nur kurz in der Nähe der Einfahrt halten
    • Ein Leserreporter wurde ebenfalls von dieser Abzocke betroffen, obwohl er seinen Wagen vor einer Garage abstellte und in der Nähe blieb
    • Ein Experte des ÖAMTC sieht die Besitzstörung in diesem Fall als äußerst fragwürdig an, da der Autofahrer nicht direkt vor der Einfahrt stand und sich nicht vom Fahrzeug entfernte
    zdz
    Akt.
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