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Ein Parkplatz, doppelte Abzocke! Wiener soll 990€ zahle
Auf einem berüchtigten Grundstück in der Donaustadt wird von Autofahrern nun sogar doppelt abkassiert. Ein Wiener soll knapp 990 Euro blechen.
Die Franz-Eduard-Matras-Gasse in der Wiener Donaustadt hat unter den Autofahrern mittlerweile fragwürdige Berühmtheit erlangt. Selbst Google Maps warnt mittlerweile vor der Kostenfalle. Ein Grundstücksbesitzer hat seinen zubetonierten Parkplatz am Ende der Sackgasse mit Kameras ausgestattet und fordert nun von allen Fahrzeughaltern, die dort für wenige Sekunden wenden, hunderte Euro. Wer nicht zahlt, dem droht eine Besitzstörungsklage – "Heute" berichtete.
Auch "Heute"-Leser Andreas (Name von der Redaktion geändert*) tappte in die Falle. Bereits um Juni 2022 benutzte er das offene Grundstück für ein kurzes Wendemanöver. Die wenigen Sekunden auf dem Betonplatz kamen ihn jedoch teuer zu stehen. Er bezahlte für die vermeintliche Besitzstörung schließlich 390 Euro.
Rund 10 Monate später bekam Andreas einen weiteren Brief mit einer Klagsandrohung und einer Forderung von 599 Euro. Kurios: Es handelte sich um das selbe Vergehen, für das er bereits bezahlt hatte. Doch wie kann das möglich sein?
Der Parkplatz ist in zwei Grundstücke geteilt. In dem Schreiben wird erklärt, dass es sich dabei um die Liegenschaft 205/36 und nicht um jene mit der Nummer 205/17 handelt. Wer vor Ort also reversiert, begeht unter Umständen gleich zwei vermeintliche Besitzstörungen und wird daher ein weiteres Mal zur Kasse gebeten. "So eine Frechheit habe ich wirklich noch nicht erlebt", wütet Andreas.
ÖAMTC kritisiert geforderte Summen
Wie bereits berichtet, ist die Vorgehensweise laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried zwar rechtens, allerdings nicht mehr verhältnismäßig. Mutige Betroffenen könnten versuchen eine kleinere Summe zu bezahlen und zu hoffen, dass es zu keiner Klage kommt. Eine Garantie dafür gäbe es jedoch nicht.
"Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um ein Vergleichsangebot, das Druck auf die Autofahrer ausüben soll. Man kann allerdings durchaus ein Gegenangebot unterbreiten", erklärt Authried im "Heute"-Talk. Betroffene können sich jedenfalls bei der ÖAMTC-Rechtsberatung melden: "Wir schauen uns jeden Fall genau im Detail an."