"Von O bis O"

Das ändert sich bald für ALLE Autofahrer in Österreich

Am 15. April ändern sich die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Bereifung von Kraftfahrzeugen. Einiges ist dabei zu bedenken.
06.04.2025, 12:30

Wie jedes Jahr endet auch heuer die situative Winterreifenpflicht wieder am 15. April. Wichtiger als das Datum ist aber die aktuelle Wetterlage. Der April ist ja für seine plötzlichen Wetterumschwünge bekannt – erst wenn es tatsächlich über einen längeren Zeitraum wärmer ist, empfiehlt sich aus Sicherheitsgründen der Wechsel.

Für Sommerreifen schreibt der Gesetzgeber eine Mindesttiefe von 1,6 Millimeter vor. ARBÖ und ÖAMTC empfehlen allerdings eine Mindestprofiltiefe von drei Millimeter, damit die Reifen wirklich noch genug Haftung und damit Sicherheit bei Trockenheit und Nässe bieten.

Wer sich den Reifenwechsel sparen möchte, greift zu Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen. "Ob Ganzjahresreifen eine gute und sichere Option sind, hängt von der individuellen Situation ab. Es gibt gute Ganzjahresreifen – im Vergleich zu Sommer- und Winterreifen sind sie aber immer ein Kompromiss. Wenn man beispielsweise ganzjährig eher in urbanen Gegenden unterwegs ist, kann das durchaus eine Alternative sein", erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.

Eine Mischbereifung im Sinne von der gleichzeitigen Verwendung von Sommer- und Winterreifen ist ebenfalls gesetzlich zulässig, wenn die jeweiligen Reifentypen auf einer Achse montiert sind.

Ebenfalls erlaubt - aber natürlich mit Abstrichen in Sicherheitskriterien - sind unterschiedliche Profiltiefen, sofern sie die gesetzliche Mindesttiefe nicht unterschreiten, sowie Reifen gleicher Bauart, aber unterschiedlicher Hersteller. Eine Mischbereifung aus Diagonal- und Radialreifen ist ein absolutes No-Go.

Spikereifen dürfen grundsätzlich nur noch bis Ende Mai montiert sein und die Spikes dürfen dabei maximal zwei Millimeter Überstand zur Lauffläche aufweisen.

Grundsätzlich raten Experten vom eigenständigen Reifenwechsel ab.
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Einlagern von Winterreifen

Vor der Einlagerung der Winterreifen sollten sie auf Beschädigungen überprüft und die Profiltiefe gemessen werden. Bei Winterreifen muss die Profiltiefe mehr als vier Millimeter betragen.

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Gelagert werden die Reifen am besten an einem trockenen, schattigen Ort, geschützt vor Ölen, Benzin und Chemikalien. Reifen, die auf einer Felge aufgezogen sind, liegend oder hängend, unterlüftet auf einer kleinen Palette oder einem speziellen "Felgenbaum", aufbewahren. Von einer stehenden Reifenlagerung ist abzuraten, da sogenannte "Standplatten" entstehen können.

{title && {title} } dob,red, {title && {title} } Akt. 06.04.2025, 12:31, 06.04.2025, 12:30
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