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"Kettensägen-Prozess": Urteil für Ex-DFB-Star bekannt

Am Dienstag verlor Jens Lehmann seinen Führerschein. Jetzt wurde er in zwei Prozessen zu einer gewaltigen Geldstrafe verurteilt.

Sport Heute
"Kettensägen-Prozess": Urteil für Ex-DFB-Star bekannt
Jens Lehmann weiß nun um sein Strafausmaß im "Kettensegen-Prozess".
IMAGO/Sven Simon

Der ehemalige deutsche Torhüter Jens Lehmann sorgte schon einige Male für Schlagzeilen: zuletzt in der Nacht von Montag auf Dienstag nach einem Besuch beim Oktoberfest in München. Da wurde ihm wegen Trunkenheit am Steuer der Führerschein abgenommen. Jetzt folgen für den 54-Jährigen der nächste Schock.

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135.000 Euro Strafe

Das Landgericht München II verhängte gegen Lehmann am Freitag nach Angaben eines Sprechers eine Strafe von 150 Tagessätzen zu je 900 Euro, also insgesamt 135.000 Euro. Er ist demnach der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs in zwei Fällen schuldig.

Dabei ging es zum einen um einen skurrilen "Kettensägen-Vorfall". Vorgeworfen wurde ihm, mit einer Kettensäge in den Händen in die Garage eines Nachbarn eingebrochen zu sein und dort einen Holzbalken angesägt zu haben. Grund: Der Balken versperrte ihm die Sicht auf den Starnberger See. Auch sei er aus einem Münchner Parkhaus "Stoßstange an Stoßstange" mit einem anderen Auto gefahren, um die hohen Parkgebühren zu umgehen.

Strafminderung nach Berufung

Das Amtsgericht Starnberg verurteilte Lehmann im Dezember noch zu einer höheren Strafe. Es setzte damals 210 Tagessätze zu je 2000 Euro an, also insgesamt 420.000 Euro. Gegen das Urteil legten sowohl der frühere Fußballer, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Das Landgericht setzte zunächst vier Verhandlungstermine an. Da es sich aber schon am Freitag mit Lehmann und der Staatsanwaltschaft verständigte, konnte bereits das Urteil gefällt werden. Der frühere Torhüter hatte den Schuldspruch angenommen und seine Berufung auf die Strafe beschränkt.

Lehmann spielte für verschiedene Fußballklubs in Deutschland, Italien und England, von 1998 bis 2008 war er Teil der Fußballnationalmannschaft. Beim Sommermärchen 2006 stand er im Tor der deutschen Mannschaft.

Auf den Punkt gebracht

  • Der ehemalige deutsche Torhüter Jens Lehmann wurde vom Landgericht München II zu einer Strafe von 135.000 Euro verurteilt, nachdem er wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs in zwei Fällen schuldig gesprochen wurde, darunter ein skurriler Vorfall mit einer Kettensäge
  • Ursprünglich war die Strafe höher angesetzt, wurde jedoch nach Berufung reduziert
red
Akt.