Wichtige Änderung!
Hammer-Strafe, wenn du nun diesen Auto-Fehler machst
Mit dem 1. November kommt es in Österreich alljährlich zu einer Änderung für Autofahrer: Die Winterreifenpflicht beginnt – alle Infos dazu hier.
Ab sofort gilt auf Österreichs Straßen wieder die situative Winterausrüstungspflicht.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von etwa 50 Euro rechnen. Laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried steigt die Strafe auf bis zu 10.000 Euro, wenn die falsche Bereifung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
"Kommt es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, müsste man tatsächlich beweisen, dass dieser Unfall auch mit Winterbereifung passiert wäre – ansonsten trifft den:die Fahrer:in zumindest Mitverschulden", so der Experte.
Die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person muss dem bzw. der Geschädigten jedenfalls Schadenersatz leisten – denkbar ist allerdings, dass sich die Versicherung beim Unfallverursachenden regressiert, d. h. die Schadensumme unter gewissen Umständen zurückverlangt (bis 11.000 Euro).
Hier steigt die Versicherung aus
Für Kaskoversicherte, die im Winter mit Sommerbereifung verunfallen, gilt: Deckt die abgeschlossene Polizze nur "leicht fahrlässig" verursachte Schäden, zahlt die Versicherung höchstwahrscheinlich nicht, sobald ein weiterer Umstand, z. B. überhöhte Geschwindigkeit oder Ablenkung durch Handy-Nutzung, hinzukommt. Authried: "Wird bei dem Unfall auch eine Person verletzt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren". Daher rät er, den Reifenwechsel nicht bis zum ersten Schneefall aufzuschieben.
Winterreifen müssen mit der Kennzeichnung "M+S", "M.S." oder "M & S" gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Vor dem Aufziehen ist es sinnvoll, ältere Winterreifen auf ausreichendes Profil zu prüfen. "Die Profiltiefe von Winterreifen ist gesetzlich geregelt: Sie muss den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen - je nach Kilometerleistung sollten es zum Zeitpunkt des Reifenwechsels also schon noch rund sechs Millimeter sein", erklärt Authried.
Die Gummimischung von Winterreifen härtet über die Jahre aus, und nach rund fünf Saisons sollte ein Austausch erwogen werden. Sichtbare Risse oder Schäden sind ebenfalls klare Signale für einen Wechsel, um die Fahrsicherheit nicht zu gefährden. "Als Alternative zu Winterreifen können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern der Sommerbereifung montiert werden – das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße so gut wie durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist", so der ÖAMTC-Jurist.
Winterfitness auf vier und zwei Rädern
Neben den Reifen empfiehlt sich auch ein genereller Wintercheck für das Fahrzeug. Batterien sind eine häufige Ursache für Pannen. Batterien, insbesondere jene, die älter als vier Jahre oder oft nur für Kurzstrecken eingesetzt werden, sollten vor Winterbeginn geprüft werden.
Winterreifen gibt es zudem für Zweiräder. Wer auch im Winter mit einem Moped oder Fahrrad unterwegs ist, sollte über Winterreifen nachdenken. Diese bieten durch ihre spezielle Gummimischung und das tiefere Profil Vorteile in Sachen Sicherheit.
Auf den Punkt gebracht
- Ab dem 1.November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht, was bedeutet, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneter Bereifung unterwegs sein dürfen
- Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro, und im Falle eines Unfalls kann die Haftpflichtversicherung Regressansprüche stellen
- Winterreifen müssen bestimmte Kennzeichnungen und eine Mindestprofiltiefe aufweisen, und auch ein genereller Wintercheck des Fahrzeugs wird empfohlen