Große EU-Pläne

Führerschein NEU – 17-Jährige dürfen bald LKW steuern

In der Nacht auf Dienstag haben sich die EU-Staaten nach langen Verhandlungen auf eine Führerscheinreform geeinigt. "Heute" hat alle Details.
Newsdesk Heute
26.03.2025, 09:43

In der Nacht auf Dienstag haben haben sich Europäischer Rat und Parlament nach langen Trilog-Verhandlungen auf eine Führerscheinreform geeinigt. Diese bringt aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich zahlreiche Verbesserungen: "Vor allem die Maßnahmen im Bereich der LKW- und Busführerscheine werden wichtige Meilensteine im Kampf gegen den Lenkermangel bringen."

So ist vorgesehen, das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre und für den Busführerschein von 24 auf 21 Jahre zu senken. Zudem können die EU-Länder 17-Jährigen das Führen von Lastkraftwagen oder Kleintransportern in ihrem Hoheitsgebiet erlauben, wenn sie von einem erfahrenen Fahrer begleitet werden.

"Dieses begleitete Fahren ab 17 haben wir seit langem gefordert, weil es den Lehrberuf des Berufskraftfahrers bzw. der Berufskraftfahrerin deutlich attraktiver macht. Denn 17 Jahre ist einfach viel näher dem Alter, in dem es um die Entscheidung für einen Lehrberuf geht. Die jungen Leute wollen ja fahren und nicht jahrelang nur Theorie lernen", erklärt Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ.

"Größere Sicherheit im Straßenverkehr"

Aber auch die Maßnahmen im Bereich des Pkw-Führerscheins bewerte die Bundessparte positiv. Dazu zählen die EU-weite Harmonisierung der Probezeit für Fahranfänger sowie die Pläne für die EU-weite Anerkennung des digitalen Führerscheins.

"Insgesamt wird die Überarbeitung größere Sicherheit im Straßenverkehr sowie eine Attraktivierung der Ausbildung bringen. Das ist gerade für die Transportbranche enorm wichtig, die bereits jetzt mit einem gravierenden Arbeits- und Fachkräftemangel konfrontiert ist und in den nächsten Jahren aufgrund einer Pensionierungswelle noch stärker betroffen sein wird", betont Klacska abschließend.

Wichtige Eckdaten der neuen Führerschein-Vorschriften

Erstens wird bis Ende 2030 ein einheitlicher digitaler Führerschein für alle EU-Bürger in der künftigen europäischen Brieftasche für die Digitale Identität zur Verfügung stehen. Dieser digitale Führerschein wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, gleichzeitig bleibt das Recht auf einen physischen Führerschein verankert.

Sowohl der physische als auch der digitale Führerschein sind für das Führen von Personenkraftwagen und Motorrädern länger als bisher gültig, nämlich 15 Jahre ab Ausstellungsdatum, es sei denn, der Führerschein wird als Personalausweis verwendet (zehn Jahre).

Zweitens werden zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit Fortschritte bei der Harmonisierung der ärztlichen Untersuchungen in den Mitgliedstaaten unternommen. Im Rahmen der Ausstellung von Führerscheinen werden alle Mitgliedstaaten entweder eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung auf Grundlage einer Selbsteinschätzung verlangen.

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Die Vorschriften über Probezeiten für Fahranfänger werden ebenfalls harmonisiert: es wird eine Probezeit von mindestens zwei Jahren vorgesehen. Während dieser Probezeit sollten strengere Vorschriften oder Sanktionen für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gelten, wobei die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Rechtsetzung bezüglich des Verhaltens der Fahrer unberührt bleibt.

Um dem Problem des Mangels an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken und gleichzeitig die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, wird eine Regelung für begleitetes Fahren mit einem Führerschein der Kategorie C eingeführt – also ein L17-Schein für leichte Nutzfahrzeuge und Lkw.

Schließlich werden auch Anpassungen vorgenommen, um es Bürgern, die in einem anderen Mitgliedsstand als dem ihrer Staatsangehörigkeit leben, zu erleichtern, einen Führerschein zu erlangen. Sollten am Wohnort keine Prüfungen in einer heimatlichen Amtssprache möglich sein, soll die Führerscheinprüfung auch im Heimatstaat abgelegt werden können.

So geht es weiter

Diese vorläufige Einigung muss nun von den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat (Ausschuss der Ständigen Vertreter) und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden Organen förmlich angenommen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 26.03.2025, 09:50, 26.03.2025, 09:43
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