"Achtung Parkfalle!"

Einkauf dauert zu lange, Wiener muss 100€ Strafe zahlen

Ärgerlich! Nachdem ein Wiener einen Parkplatz in Mödling (NÖ) für die umliegenden Geschäfte nutzte, flatterte Tage später eine hohe Rechnung ins Haus. 

Stefan Pscheider
Einkauf dauert zu lange, Wiener muss 100€ Strafe zahlen
Ein gemütlicher Einkauf wurde für einen Wiener unlängst zur Strafenfalle. Er muss jetzt 100 Euro bezahlen.
Google Maps

Wenn Paul während seiner routinemäßigen Lebensmitteleinkäufe eines nicht leiden kann, dann ist es unnötiger Stress. Der Wiener würde sich selbst zwar nicht als Träumer beschreiben, gehudelt wird allerdings trotzdem nicht. Das wurde dem 57-Jährigen vor wenigen Tagen nun zum Verhängnis: Für den Einkauf brauchte er laut eines Unternehmens für Parkraumkontrolle mit Sitz in Wien 30 Minuten zu lang – er muss jetzt eine hohe Strafe bezahlen.

"Unmöglich schaffbar" – Wiener stinksauer

Der Wiener kann die unerfreuliche Nachricht mit Zahlungsaufforderung in der Höhe von 94 (!) Euro alles andere als nachvollziehen und ist sich sicher, dass es sich hier um reinste Abzocke handelt: "Mittlerweile habe ich auch mit einigen Freunden und Familienmitgliedern darüber gesprochen. Ich bin nicht der Einzige, der auf dem Parkplatz der Brunnfeldstraße in Brunn am Gebirge abgestraft wurde! Das ist eine einzige Falle, ich muss jeden davor warnen", ärgert sich Paul im "Heute"-Talk.

Die meistgelesenen Leserreporter-Storys zum Durchklicken

Laut dem 57-Jährigen könne man den Einkauf unmöglich in einer Stunde schaffen, wenn man, wie in seinem Fall, sowohl das Lebensmittelgeschäft (Billa) als auch den Drogeriemarkt (Bipa) aufsucht. Beide Läden sind nämlich an den gleichen Parkplatz gebunden. "Außerdem haben sie bei Billa an dem Tag gerade eine junge Dame bei der Kassa eingeschult. Dadurch hat alles noch einmal viel länger gedauert", so Paul.

Sollte der Wiener der Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nachkommen (zwei Wochen), dann sehe sich das Unternehmen gezwungen, die offene Forderung durch ein Inkassobüro eintreiben zu lassen. "Bei Nichteinzahlung behalten wir uns außerdem weitere rechtliche Schritte vor, einschließlich der gerichtlichen Geltendmachung der Bearbeitungspauschale", heißt es abschließend in dem Schreiben an Paul.

1/343
Gehe zur Galerie
    sps
    Akt.