Mit einem Wiener Parksheriff zu diskutieren, bringt in der Regel nicht die gewünschten Ergebnisse. Das musste jetzt auch "Heute"-Leser Reshad nun schmerzhaft in Erfahrung bringen, als er seinen Audi Q7 am Wiener Alsergrund in eine Parklücke vor dem St. Anna Kinderspital manövrierte. "Meine Tochter wird dort gerade operiert."
Der 34-Jährige füllte allerdings keinen Parkschein aus und bekam dafür gleich einen Strafzettel verpasst. Doch weil er zusätzlich auch noch im Halte- und Parkverbot stand, bekam er auch dafür eine Strafe. Völlig außer sich vor Wut fuhr er schließlich in die Mauthnergasse und stellte seinen Audi Q7 ab.
Dort traf er nicht nur auf denselben Parksheriff, sondern machte auch noch dieselben Fehler: Er stellte sich ohne Parkschein in ein Halte- und Parkverbot. Wieder hagelte es gleich drei Strafzettel für den 34-Jährigen. Für Reshad völlig unverständlich: "Ich werde rechtliche Schritte gegen dieses unmenschliche Vorgehen einleiten." In Summe soll der Audi-Lenker nun drei Strafzettel und zwei Anzeigen bezahlen. Wie hoch diese ausfallen werden, bleibt vorerst abzuwarten. Sie dürften allerdings im dreistelligen Geldbereich liegen.
Eine der Strafen könnte jedoch unzulässig gewesen sein, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried im "Heute"-Talk. Solange der Lenker nämlich nicht weggefahren und wieder zurückgekommen ist, liegt hier eine Doppelbestrafung vor, die so nicht sein darf.
"Innerhalb des Geltungszeitraums einer Kurzparkzone kann man nur ein Mal wegen eines fehlenden Parkscheins bestraft werden", erklärt Authried weiter. Allerdings darf man dann das Fahrzeug aber nicht mehr aus der Parklücke fahren, sonst könnte man wieder gestraft werden.