Niederösterreich
Eklat nach 27-€-Strafe! Park-Sheriff nun außer Dienst?
Ein St. Pöltner hatte eine 27 € Strafe erhalten, soll sich gegenüber dem "Beamten" im Ton vergriffen haben. Nun soll der Parksheriff Geschichte sein.
Das soll recht zackig gegangen sein im Fall rund um die Parkstrafe eines 53-jährigen Sankt Pöltners und eines Parkraum-Überwachers, der sich als Beamter ausgegeben haben soll (es gilt die Unschuldsvermutung). Demnach soll der Park-Sheriff nicht mehr seinen Dienst versehen dürfen.
Ladetätigkeit
Rückblick: Ein Niederösterreicher hatte am 8. September 2023 kurz vor 11 Uhr in der Wiener Straße Wandfarben zum Ausmalen gekauft. Dazu hatte der 53-jährige Lenker sein Fahrzeug im Halte- und Parkverbot abgestellt und die zehn Minuten Ladetätigkeit in Anspruch genommen.
Nur: Der Kunde musste zwei mal ins Geschäft, soll dann in Summe zwei Minuten überzogen haben - alles dazu hier. Als der 53-Jährige zum geparkten Auto zurückgekehrt war, folgte die böse Überraschung: Ein Parkraum-Überwacher stand vor dem Fahrzeug und soll gesagt haben: "Haben's nicht was vergessen bei Ihrer Ladetätigkeit? An Parkschein, hätte ich gesagt, weil Sie haben ja zwölf Minuten gebraucht." Der St. Pöltner entgegnete: "Sie haben ja gesehen, dass ich meinen Pkw beladen habe." Dabei soll der Park-Sheriff mit dem Ton des 53-Jährigen nicht einverstanden gewesen sein: "Passen's auf, wie sie reden, Sie sprechen ja mit einem Beamten."
Dem 53-Jährigen war die mutmaßliche Einschüchterung und Amtsanmaßung zu viel, er meldete den Fall beim Magistrat, wollte sogar rechtliche Schritte einleiten. "Ich zahle fix nicht, lasse es auf eine Anzeige ankommen."
"Abhandlung rechtmäßig"
Am Dienstag intervenierte das "Park-Opfer" nochmals. Angeblich seien keine weiteren Schritte mehr notwendig, weil jener Parkraum-Überwacher nicht mehr tätig sei.
Auf Nachfrage beim Magistrat Sankt Pölten hieß es dazu am Dienstag: "Nach nochmaliger Rücksprache mit dem Sicherheitsunternehmen war die Abhandlung rechtmäßig." Vielmehr könne man zu einem laufenden Verfahren nicht sagen. Ob der Parkraum-Überwacher weiterhin Dienst machen darf oder nicht, ist somit auch unklar.