Unbefristetes Hausverbot

Klima-Shakira für immer vom Airport Schwechat verbannt

Ende Juli schürten Klima-Aktivisten mit einer Protest-Aktion am Schwechater Flughafen Chaos. Nun gibt es weitreichende Folgen – Hausverbote inklusive.
Robert Cajic
27.08.2024, 14:54

Ende Juli starteten Aktivisten der "Letzten Generation" eine weltweite Protest-Serie auf Flughäfen, darunter auch in Schwechat – "Heute" berichtete. Bereits Tage zuvor hatten die Klima-Chaoten angedroht, den Österreichern den Start in den Urlaub zu versauen.

Die Polizei griff am Tag des Protests knallhart durch, selbiges tut jetzt auch der Flughafen – Klima-Shakira Anja Windl wird nämlich für immer vom Airport verbannt.

Airport-Verbot – Klima-Shakira muss draußen bleiben

Wie die Klima-Aktivistin am Dienstag auf ihrer Instagram-Story (Achtung: Nur 24 Stunden sichtbar) postete, schickte die Flughafen Wien AG der gebürtigen Deutschen Anfang August einen eingeschriebenen Brief. Der Inhalt des Schreibens: Ein unbefristetes Hausverbot für sie.

Das unbefugte Betreten gilt demnach für das gesamte Flughafen-Gelände sowie alle Gebäude, die sich im Eigentum des Airports oder in Verbindung zum Flughafen befinden. Der Tenor des Schreibens macht unmissverständlich klar, dass es das Flugunternehmen ernst meint: "Wir weisen darauf hin, dass wir bei Verstoß gegen das ausgesprochene Hausverbot sämtliche uns rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen werden."

Bereits Anfang August bereitete man seitens des Flughafens rechtliche Schritte vor. Gegen rund 20 Beteiligte der Störaktionen, die am 27. Juli stattgefunden haben, wurde damals Anzeige erstattet. Unter anderem hielten an besagtem Tag rund 50 Personen im Ankunftsbereich des Terminal 3 eine unangemeldete Kundgebung ab.

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Airport fordert Schadensersatz

"Hier drohen Verwaltungsstrafen für die Verletzung der Flugplatzbetriebsordnung sowie Anzeigen wegen Sachbeschädigung, sowie wegen Durchführung einer nicht ordnungsgemäß angemeldeter Kundgebung und Störung der öffentlichen Ordnung", verriet Flughafen-Sprecher Peter Kleemann.

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Auf dem zivilrechtlichen Weg werde der Flughafen Schadensersatz für die durch die Störaktionen entstandenen Kosten einfordern, dazu gehören: umfassende zusätzliche Personaleinsätze, die notwendige zweimalige Terminalreinigung sowie Sachbeschädigung. Laut Kleemann sei mit einem sechsstelligen Betrag zu rechnen gewesen – mehr dazu hier.

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