Nach Aus der Aktivisten
Flughafen will Hunderttausende Euro von Klimaklebern
Der Airport Wien-Schwechat macht in Sachen Klimakleberproteste ernst: Es wird von einer hohen sechsstelligen Schadensersatzsumme gesprochen.
Die Klimakleber lösten sich auf - die Politik atmet auf. Für rund 20 der Aktivisten könnten die Störaktionen am Wiener Flughafen aber noch ein Nachspiel haben. Ein teures.
Der Airport kündigte zivilrechtliche Schritte an - und nannte erstmals eine mögliche Schadensersatzsumme.
Flughafen Frankfurt will wegen Verlusten "Klage ergeben"
Vorbild Frankfurt: Dort störten die Klimakleber-Proteste den Betrieb, unter anderem wurden Rollbahnen blockiert, es fielen rund 270 von von 1.300 Flügen an einem Tag aus. Der Finanzchef kündigte an, "wegen der Verluste gegen diese Leute Klage zu erheben." Im Raum steht eine Summe von einer Million Euro.
Airport Schwechat erstattete bereits Anzeige
Am Flughafen Wien Schwechat bereitet man ähnliche Schritte vor. Gegen rund 20 Beteiligte der Störaktionen, die am 27. Juli stattgefunden haben, wurde bereits Anzeige erstattet. Unter anderem hielten rund 50 Personen im Ankunftsbereich des Terminal 3 eine unangemeldete Kundgebung ab. "Hier drohen Verwaltungsstrafen für die Verletzung der Flugplatzbetriebsordnung sowie Anzeigen wegen Sachbeschädigung, sowie wegen Durchführung einer nicht ordnungsgemäß angemeldeter Kundgebung und Störung der öffentlichen Ordnung", verriet Sprecher Peter Kleemann.
Sechsstellige Summe steht im Raum
Auf dem zivilrechtlichen Weg werde der Flughafen Schadensersatz für die durch die Störaktionen entstandenen Kosten einfordern, darunter die umfassenden zusätzlichen Personaleinsätze, die notwendige zweimalige Terminalreinigung und Sachbeschädigung. "Die genaue Höhe wird aktuell detailliert ermittelt", meint Kleemann, "mit einem sechsstelligen Betrag ist zu rechnen."
Auf den Punkt gebracht
- Der Flughafen Wien und Frankfurt erwägen rechtliche Schritte gegen Klimaaktivisten, die kürzlich Störaktionen durchgeführt haben
- Die Flughäfen planen, Schadensersatz in Höhe von hohen sechsstelligen bis zu einer Million Euro für entstandene Kosten einzufordern, darunter zusätzliche Personaleinsätze und Sachbeschädigung