Nach Hochwasser
Unwetter-Schäden – was zahlt jetzt die Versicherung?
Nach Überschwemmungen und Hochwasser stehen derzeit viele vor den Trümmern der eigenen Existenz – und fragen sich: Was zahlt jetzt meine Versicherung?
Orkanartige Stürme, kräftige Niederschläge und die damit verbundenen Überschwemmungen haben Schäden in Millionenhöhe verursacht. Die Folgen sind abgedeckte Dächer, Überflutungen in Kellern sowie Schäden durch umgestürzte Bäume. Laut Arbeiterkammer Kärnten kommen für Schäden an Häusern, Dächern oder Autos mehrere Versicherungen infrage.
Sturm- und Hagelschaden
Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeit mit Spitzen von mehr als 60 km/h. Wird zum Beispiel das Dach durch den Sturm abgedeckt, kommt die Sparte Sturm in der Eigenheimversicherung auf. Kommt es in weiterer Folge zu Schäden am Wohnungsinhalt oder Hausrat, etwa durch Regen, deckt das grundsätzlich die Haushaltsversicherung.
Zertrümmerungsschäden durch Hagel deckt ebenfalls die Sturmversicherung, wenn sie Auswirkungen auf die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der betroffenen Sachen haben. Bei Schäden durch Sturm oder Hagel gibt es üblicherweise volle Deckung durch die Versicherung.
Liegt eine rein optische Beeinträchtigung durch Hagel vor (zum Beispiel auch bei Rollläden, Fensterbänken) hängt es von dem gewählten Versicherungsprodukt ab, ob und in welchem Ausmaß es Leistungen gibt. Die angebotenen Zusatzdeckungen liegen hier meist zwischen 1.000 und 10.000 Euro.
Ruprechtshofen: Bilder zeigen das Ausmaß der Verwüstung
Optische Schäden sind ästhetische Beeinträchtigungen, die nicht die Funktion, Lebensdauer oder Sicherheit eines Gegenstands beeinträchtigen. Ein Beispiel wären durch Hagel entstandene Dellen an Fensterbänken oder Metalldächern. Je nach Versicherung wird entweder ein Ablösebetrag gezahlt oder die Leistung nur erbracht, wenn z.B. die Fensterbank erneuert wurde.
Regen und Hochwasser
Bei Schäden aus witterungsbedingten Niederschlägen (wie etwa Starkregen), Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung, bieten die meisten Haushalts- und Eigenheimversicherungen Produkte mit begrenzter Deckung an (häufig zwischen 4.000 und 10.000 Euro).
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Gegen Aufpreis können höhere Versicherungssummen vereinbart werden. In hochwassergefährdeten Gebieten kann es jedoch sein, dass man gar keine Deckung bekommt.
Baum fällt um
Stürzt Ihr eigener Baum oder ein Baum vom Nachbargrundstück bei einem Sturm auf Ihr Gebäude, werden die Schäden inklusive Reparatur und Instandsetzung in den meisten Fällen von Ihrer Eigenheimversicherung übernommen. Dazu gehören auch die Kosten für die Entsorgung oder den Abtransport des Baumes.
Fällt Ihr Baum hingegen auf ein angrenzendes Grundstück, wird der entstandene Schaden von der Eigenheimversicherung der Nachbar:innen übernommen. Ihre Haus- und Grundbesitzhaftpflicht zahlt nur dann, sofern Sie notwendige und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen unterlassen haben.
Blitz schlägt ein
Werden Ihr Haus und/oder elektronische Geräte (etwa TV-Gerät oder Kühlschrank) durch einen Blitzschlag beschädigt, unterscheiden Versicherungen zwischen direktem und indirektem Blitzschlag.
Schäden an Autos
Sturmschäden an Autos werden meist nur von der Kaskoversicherung, Teil- oder Vollkasko, gedeckt. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung bietet hier keinen Schutz. Ob und in welcher Höhe die Kaskoversicherung zahlt, steht in der Polizze und den Versicherungsbedingungen. Wurde etwa ein Selbstbehalt vereinbart, kann dieser im Schadensfall vom Entschädigungsbetrag abgezogen werden.
Sturmschäden durch umfallende Bäume gelten grundsätzlich als "durch höhere Gewalt" verursacht. Betroffene können sich die Kosten nur zurückholen, wenn der Halter des Baums diesen Schaden durch Vernachlässigen der erforderlichen Sorgfalt bei Prüfung und Sicherheit des (z.B. bereits morschen) Baums verursacht hat (§ 1319b ABGB).
Wird ein Schaden am Fahrzeug durch Gebäudeteile (z.B. Dachziegel) verursacht, haften die Gebäudebesitzer, wenn sie nicht nachweisen können, alle erforderlichen vernünftigen Schutzvorkehrungen zur Schadensvermeidung getroffen zu haben (§ 1319 ABGB).
In beiden Fällen wird den Geschädigten bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen der Schaden von der Gebäudehaftpflichtversicherung der Halter (Besitzer) ersetzt, die zumeist Teil der Eigenheimversicherung ist.
Auf den Punkt gebracht
- Orkanartige Stürme und kräftige Niederschläge verursachen derzeit erhebliche Schäden, darunter abgedeckte Dächer, überflutete Keller und umgestürzte Bäume
- Verschiedene Versicherungen, wie Eigenheim-, Haushalts- und Kaskoversicherungen, bieten je nach Schadensart und -umfang unterschiedliche Deckungen an, wobei die genauen Leistungen von den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängen