"Eine Frechheit!"
Zug verpasst, dann erhält Pärchen Strafe wegen Wodka
Eine spontane Entscheidung während eines Tagesausflugs kostete einem Pärchen 50 Euro – oder alternativ einen Gefängnisaufenthalt von zwei Tagen.
Es sollte ein gemütlicher Familienbesuch in Mauerkirchen (OÖ) werden. Doch aufgrund einer Verspätung saß ein Linzer Pärchen unlängst zwei Stunden lang am Hauptbahnhof in Salzburg fest. Damit nicht genug: Während des Aufenthalts in der Mozartstadt kassierten die beiden eine skurrile Geldstrafe – und das wegen 2 Zentiliter Wodka. "Das kann doch nicht deren Ernst sein?", ärgert sich Linzerin Monika im "Heute"-Gespräch.
Eine kleine Schnapspause kostet Linzer 50 Euro
Der Kurztrip nach Braunau am Inn startete an einem Samstagvormittag am Linzer Bahnhof. Gemeinsam mit ihrem Partner freute sie sich schon darauf, ihre geliebte Mutter endlich wiederzusehen: "Leider fiel Weihnachten heuer aus, weil gefühlt alle krank waren. Deshalb wollten wir den Besuch unbedingt nachholen". Doch als das Paar nach einer Stunde Fahrt in Neumarkt/Wallersee (Salzburg) umsteigen wollte, kam es zu Verzögerungen.
Monika und ihr Mann beschlossen einen spontanen Abstecher in die Mozartstadt zu bestreiten. Am Bahnhof holte sich das verliebte Pärchen etwas zum Jausnen. Monikas bessere Hälfte griff bei der Kassa noch spontan zu einem kleinen Flascherl Wodka (2cl). Am Bahnhofsplatz nippte er von dem Schnaps – ein großer Fehler.
Geldstrafe oder zwei Tage Gefängnis
Es dauerte nicht lange bis die Polizei auftauchte und den Freund der Linzerin zurechtwies. Noch vor Ort bekam er eine Anzeige, da der Konsum von Alkohol am gesamten Bahnhof verboten sei. "Ich finde das gemein. Wir haben das nämlich wirklich nicht gewusst, dass das nicht erlaubt ist. Und trotzdem flatterte einige Tage später eine Anzeige ins Haus!", ärgerte sich Monika.
Laut dem Schreiben besteht im Bereich des Südtirolerplatzes "von 6.00 bis 24.00 Uhr das Verbot der Mitnahme und des Konsums von alkoholischen Getränken jeder Art". Aufgrund des Vergehens muss das Pärchen nun 50 Euro bezahlen. Es gäbe allerdings auch eine Alternative zur Geldstrafe. "Die bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe verhängte Ersatzfreiheitsstrafe beträgt insgesamt zwei Tage", heißt es weiter in der Strafverfügung.