Horrende Strafen drohen

Trotz Feuerwerkverbots – Wiener stürmen Böller-Shop

In Wien-Favoriten warteten am Montag hunderte Wiener auf den Einlass in ein bekanntes Feuerwerksgeschäft. "Heute" erklärt, wo geböllert werden darf.

Maxim Zdziarski
Trotz Feuerwerkverbots – Wiener stürmen Böller-Shop
Der Böllershop auf der Neilreichgasse (Wien-Favoriten) wird regelrecht überrannt.
Leserreporter

Kurz vor Silvester gab es am Montag in Wien-Favoriten einen regelrechten Ansturm auf ein Feuerwerks-Geschäft. Hunderte Böller-Fans warteten bei klirrender Kälte darauf, überhaupt in Shop zu kommen, wie Leserreporterin Eli gegenüber "Heute" berichtet. Doch nicht nur in Favoriten, auch in Simmering war der Hype vor einem Geschäft ungebrochen.

Auch auf der Simmeringer Hauptstraße standen die Böller-Fans in der Warteschlange.
Auch auf der Simmeringer Hauptstraße standen die Böller-Fans in der Warteschlange.
Leserreporter Michael

Für viele der Anwesenden gehört ein Feuerwerk wohl zur Silvester-Tradition. Der Pyro-Spaß ist im Wiener Stadtgebiet allerdings verboten: Wer dennoch zündelt, muss mit horrenden Strafen von bis zu 3.600 Euro rechnen.

Böller in Wien strengstens verboten

Das Zünden von Feuerwerken der Kategorien F2, F3, F4 ist durch das Pyrotechnikgesetz eigentlich strengstens verboten. Lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind für den Gebrauch in Wien zulässig – dabei handelt es sich beispielsweise um Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tortensprüher.

Das Ein-Mal-Eins der Pyrotechnik
- Kategorie F1 (z.B. Knallerbsen und Tortensprüher) ist ab 12 Jahren erlaubt
- Kategorie F2: minderstarke Raketen, wie z.B. Feuerwerksraketen und Sonnenräder sind ab 16 Jahren erlaubt, stärkere Raketen ab 18 Jahren
- Zudem müssen pyrotechnische Gegenstände über das CE-Kennzeichen, Registrierungsnummer und die spezifische Kennzeichnung samt deutscher Gebrauchsanweisung verfügen
- "Schweizerkracher" und "Piraten" dürfen seit 2013 nicht mehr verkauft werden

Knallkörper, Raketen oder Batteriefeuerwerke gehören bereits zur Kategorie F2 und sind damit im Ortsgebiet verboten. Nur der Bürgermeister der jeweiligen Ortschaft könnte eine Ausnahmeregelung in Kraft setzen und so das Abfeuern gestatten. Böller und Raketen der Kategorie F2 dürfen also nur außerhalb des Ortsgebietes gezündet werden.

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    Auf den Punkt gebracht

    • In Wien-Favoriten stürmten hunderte Menschen trotz klirrender Kälte ein Feuerwerksgeschäft, obwohl das Zünden von Feuerwerken im Wiener Stadtgebiet strengstens verboten ist.
    • Wer gegen das Pyrotechnikgesetz verstößt, muss mit Strafen von bis zu 3.600 Euro rechnen, da nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1, wie Wunderkerzen und Knallerbsen, erlaubt sind.
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