Hohe Geldstrafen drohen

Wiener springen bei Hammerhitze von Donaubrücke

Einige Wiener nutzten die Temperaturen am Wochenende und stürzten sich bereits Anfang April ins kühle Nass. Stadt Wien spricht nun eine Warnung aus.

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Wiener springen bei Hammerhitze von Donaubrücke
Am Sonntag sprangen mehrere Wiener von der Donaubrücke ins kalte Nass. Nun warnt die Stadt Wien.
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Der Kalender zeigt gerade erst einmal April an. Nichtsdestotrotz wagten bereits unzählige Wiener den Sprung ins kalte Wasser. Für die einen bei den Temperaturen eine logische Schlussfolgerung, für die anderen absolut nicht nachvollziehbar. Vor allem Brückenspringer stehen derzeit stark in der Kritik.

"Für mich ist es einfach beängstigend"

Eine Wienerin spazierte am Sonntagnachmittag gemeinsam mit ihrem Sohn die Donau entlang, als es ihr bei der U-6 Station Neue Donau den Atem verschlug. Mehrere junge Wiener stiegen über die Brüstung der Donaubrücke und sprangen daraufhin ins Wasser. Für die Dame eine mehr als waghalsige Aktion.

"Gestern war es ja ganz warm, aber ich bezweifle, dass die Wassertemperatur angenehm war", befürchtete die Wienerin im "Heute"-Gespräch. Doch nicht nur deswegen würde sie die Aktion niemals nachahmen. Laut ihr wäre ein Sprung von der Donaubrücke ins Wasser viel zu gefährlich. Auch ihrem Sohn würde sie so etwas nicht erlauben: "Ich würde nicht wollen, dass mein Kind dort herunterspringt. Für mich ist es einfach beängstigend.", so die Dame abschließend.

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Nicht erlaubt – Bis zu 700 Euro Geldstrafe

Gegenüber "Heute" stellt die Wiener Polizei klar, dass solche Aktionen absolut nicht erlaubt seien. Auch die Stadt Wien verweist auf das Verbot und stellt zusätzlich klar, dass bei Vergehen wie diesen eine hohe Geldstrafe droht.

Gegenüber "Heute" äußert sich die Stadt Wien wie folgt zu dem Thema: "Das Springen von Brücken ist per Verordnung ausdrücklich untersagt und hat eine Anzeige bei der Polizei zur Folge. Für daraus resultierende Verwaltungsstrafen sind die jeweiligen magistratischen Bezirksämter zuständig." Laut § 108 Absatz 2 der Wiener Stadtverfassung sind Zuwiderhandlungen dieser Art mit bis zu 700 Euro Geldstrafe zu bestrafen.

Des Weiteren spricht die Stadt Wien diesbezüglich eine Warnung aus: "Vom Brückenspringen in die Neue Donau ist strengstens abzuraten, denn das Naturgewässer weist unterschiedliche Tiefen zwischen 1,60 und 6,30 Metern auf. Nicht nur ist die Tiefe von Naturgewässern schwer abschätzbar, auch können am Gewässergrund unvorhersehbare Gefahren wie größere Steine und Pfosten lauern oder gar Badegäste und querende Boote in Gefahr gebracht werden."

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die Stadt Wien warnt die Wiener davor, bei der anhaltenden Hitze von Brücken in die Donau zu springen und weist darauf hin, dass dies gesetzlich verboten und mit hohen Geldstrafen belegt ist
    • Die Stadt betont außerdem die potenziellen Gefahren, die solche Sprünge ins Wasser mit sich bringen, wie unvorhersehbare Tiefen und Hindernisse, und rät dringend von solchen Handlungen ab
    red
    Akt.