Verzweifelt und entsetzt

Wiener holt in Favoriten Essen ab, soll 400 € zahlen

Ein Wiener hielt mit dem Auto vor einem Lokal in Favoriten, um Essen abzuholen. Nun schlägt ihm eine Strafe in der Höhe von 400 Euro auf den Magen.

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Wiener holt in Favoriten Essen ab, soll 400 € zahlen
Der Wiener soll jetzt 400 Euro bezahlen, weil er mit seinem Auto kurz auf dem Privatparkplatz hielt.
Leserreporter

Ein 37-jähriger Wiener ist ordentlich satt! Stolze 400 Euro soll er jetzt brennen, weil er mit seinem Fahrzeug Mitte April für einen kurzen Augenblick lang vor einem Restaurant im 10. Bezirk gehalten hat.

Eigentlich wollte Sam (Name von der Redaktion geändert) am 19. April nur rasch sein Abendessen abholen, welches er wenige Minuten zuvor in seinem Lieblingslokal in der Quellenstraße bestellt hatte. Doch zwei Wochen darauf traf den Wiener dann beinahe der Schlag, als per Post eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 395 (!) Euro eintrudelte.

"Hohe Forderung nicht bezahlt – Firma nicht erreichbar"

"Als ich den Brief las, konnte ich es ehrlich gesagt noch nicht wirklich realisieren. Die Summe ist einfach unglaublich hoch! Am Parkplatz konnte ich zudem kein Parkverbotsschild erkennen. Die Firma, welche mir die Klageandrohung zugeschickt hat, lässt sich – so steht es zumindest auch im Schreiben – nicht auf eine Vergleichszahlung ein", berichtet der Wiener.

Insgesamt zwei Wochen hatte der Wiener Zeit, die Forderungssumme zu bezahlen, die Zahlungsfrist ist mittlerweile aber abgelaufen. Der Versuch, das Unternehmen zu erreichen, blieb auch erfolglos.

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Kanzlei meldet sich nach Anfrage bei Sam

"Heute" kontaktierte die zuständige Rechtsanwaltskanzlei, welche die Frage, wie eine Forderungssumme von 395 Euro zu rechtfertigen sei, nicht beantworten wollte.

"Rein allgemein ist jedoch aufzuzeigen, dass die Zufahrt unseres Mandanten ausreichend als Privatgrund erkennbar ist (abgeschrägte Gehsteigkante, Hinweistafel direkt bei der Einfahrt) und das Abholen von Speisen und Getränken keine Rechtfertigung für die Störung des ruhigen Besitzes unserer Mandantschaft darstellt – hierfür stehen ausreichend (wenngleich aus kostenpflichtige) Parkplätze der Stadt Wien zur Verfügung", so die Kanzlei.

Zufall, oder nicht? Noch am selben Tag meldete sich das Unternehmen bei Sam und teilte dem 37-Jährigen mit, dass die Mandantschaft aufgrund des Versuchs der medialen Verunglimpfung, nun noch mehr gewillt sei, die Angelegenheit gerichtlich auszutragen. Eine Minderung des Betrags sei nicht möglich. Die Zahlung müsste umgehend erfolgen, ansonsten kommt es zu einer Klage.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Wiener erhält eine Zahlungsaufforderung von 400 Euro, nachdem er kurz vor einem Restaurant geparkt hatte, um sein Abendessen abzuholen
    • Trotz fehlender Parkverbotsschilder und erfolgloser Versuche, das Unternehmen zu kontaktieren, bleibt die Forderung bestehen
    • Die Rechtsanwaltskanzlei "luesgens-legal" rechtfertigt die hohe Strafe und droht mit rechtlichen Schritten, falls die Zahlung nicht umgehend erfolgt
    red
    Akt.