Teurer Spaß
Wer zu Silvester böllert, kassiert 3.600 Euro Strafe
In Wien herrscht aufgrund der Brand- und Verletzungsgefahr sowie der enormen Lärmbelästigung auch zu Silvester absolutes Böllerverbot.
Feuerwerke gehören zu Silvester für viele zur Tradition, während andere die laute Knallerei regelrecht verteufeln. Was oftmals jedoch völlig vergessen wird, ist das absolute Feuerwerksverbot im Wiener Stadtgebiet. Wer sich dennoch nicht daran hält und trotzdem Böller in die Luft gehen lässt, der muss mit saftigen Strafen rechnen.
Wunderkerzen und Knallerbsen sind gestattet
Das Abfeuern von Feuerwerken der Kategorien F2, F3, F4 ist durch das Pyrotechnikgesetz strengstens verboten. Lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind für den Gebrauch in Wien zulässig – dabei handelt es sich beispielsweise um Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tortensprüher.
Was viele jedoch nicht wissen: Auch Knallkörper, Raketen oder Batteriefeuerwerke gehören bereits zur Kategorie F2 und sind damit im Ortsgebiet verboten. Nur der Bürgermeister der jeweiligen Ortschaft könnte theoretisch eine Ausnahmeregelung in Kraft setzen und so das Abfeuern gestatten. Böller und Raketen der Kategorie F2 dürfen also nur außerhalb des Ortsgebietes gezündet werden. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit Strafen von bis zu 3.600 Euro rechnen!
Das Ein-Mal-Eins der Pyrotechnik
- Kategorie F1 (z.B. Knallerbsen und Tortensprüher) ist ab 12 Jahren erlaubt
- Kategorie F2: minderstarke Raketen, wie z.B. Feuerwerksraketen und Sonnenräder sind ab 16 Jahren erlaubt, stärkere Raketen ab 18 Jahren
- Zudem müssen pyrotechnische Gegenstände über das CE-Kennzeichen, Registrierungsnummer und die spezifische Kennzeichnung samt deutscher Gebrauchsanweisung verfügen
- "Schweizerkracher" und "Piraten" dürfen seit 2013 nicht mehr verkauft werden
Wer sich den legalen Böllerspaß außerhalb des Ortsgebietes also nicht entgehen lassen will, der sollte unbedingt zu Produkten aus dem österreichischen Fachhandel greifen. Diese entsprechen nämlich den erforderlichen Qualitätsmerkmalen, was bei ausländischen Raketen unbekannter Herkunft oftmals nicht der Fall ist.
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Auf den Punkt gebracht
- In Wien herrscht zu Silvester ein absolutes Böllerverbot aufgrund der Brand- und Verletzungsgefahr sowie der Lärmbelästigung, wobei nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 wie Wunderkerzen und Knallerbsen erlaubt sind.
- Wer gegen das Verbot verstößt und Feuerwerke der Kategorien F2, F3 oder F4 zündet, muss mit Strafen von bis zu 3.600 Euro rechnen.