Ersatzhaft statt Geldstrafe

Trotz Todesfall muss Klima-Kleberin wieder in Häfn

Traurige Nachrichten für Klima-Aktivistin Martha Krumpeck: Ihre Großmutter verstarb - und sie muss auch noch weiter im Gefängnis bleiben.

Trotz Todesfall muss Klima-Kleberin wieder in Häfn
Martha Krumpeck feierte auch Weihnachten im Gefängnis.
FLORIAN WIESER / APA / picturedesk.com (Symbolbild)

Für die Klimaschützerin Martha Krumpeck gibt es traurige Nachrichten: Die Großmutter der 31-Jährigen verstarb überraschend. Für die Aktivistin ein Schock, immerhin war die Oma eine ihrer wichtigsten Bezugspersonen. Weil sie aufgrund ihrer angehäuften Geldstrafen nach diversen Störaktionen eine freiwillige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt, bat sie um eine Haftpause, um ihrer Großmutter die letzte Ehre zu erweisen. Dieses Ansuchen wurde ihr auch bewilligt.

In einer Aussendung stellte die "Letzte Generation" aber klar, dass die Wiener Polizei nun Krumpecks Haft um weitere 42 Tage mutwillig verlängert habe. Sie selbst spricht von "unnötiger Härte". Die 31-Jährige kann jetzt frühestens am 29. September wieder die Freiheit genießen.

Keine Haftverlängerung, sondern Fortführung

Ganz so stimmt die Erzählung der selbsternannten Klimaretterin aber nicht. Die Entscheidung ist keine absichtliche Strafmaßnahme, sondern schlichtweg im Gesetz so verankert, wie die Wiener Polizei im "Heute"-Talk erklärt. Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann auf Wunsch unterbrochen werden. Allerdings wird diese dann nicht verlängert, sondern schlichtweg um die entsprechende Zeit fortgesetzt.

Bedeutet im Klartext: Eine derartige Haft darf ununterbrochen maximal sechs Wochen andauern. Sobald es in dieser Zeit aber eine Unterbrechung, so wie bei Martha Krumpeck, gibt, wird die restliche Freiheitsstrafe wieder um maximal sechs Wochen fortgeführt.

Sechs Monate Pause nach sechs Wochen Ersatzhaft

Sobald die (ununterbrochenen) sechs Wochen abgesessen sind, müssen bis zur nächsten Haft sechs Monate vergehen. Natürlich besteht für die Betroffenen immer die Möglichkeit, die Geldstrafe zu bezahlen und so seine Haftdauer zu verkürzen. Genau so dürfen die freiwillig Inhaftierten ihre maximale Haftdauer von sechs Wochen auf eigenen Wunsch verlängern lassen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die Klima-Aktivistin Martha Krumpeck muss nach dem Tod ihrer Großmutter länger im Gefängnis bleiben, da ihre Ersatzfreiheitsstrafe nach einer genehmigten Unterbrechung um 42 Tage fortgesetzt wird
    • Die Wiener Polizei betont, dass dies keine absichtliche Strafmaßnahme ist, sondern gesetzlich so vorgesehen
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