Lange Warteschlange
Trotz strengem Verbot – Ansturm auf Wiener Böller-Shop
In Simmering warteten am Freitag unzählige Wiener auf den Einlass in ein bekanntes Feuerwerksgeschäft. "Heute" klärt auf, wo geböllert werden darf.
Während die einen die Feuerwerkskörper zu Silvester verteufeln, gehört für andere die Böllerei schlichtweg zum Jahreswechsel dazu. Was viele jedoch oftmals vergessen: Die "Tradition" ist im Wiener Stadtgebiet strengstens verboten und kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.
Auf der Simmeringer Hauptstraße interessierte das am Freitagnachmittag vorerst einmal niemanden. Dutzende Personen standen vor einem bekannten Feuerwerksgeschäft und kauften ordentlich ein. Ein Video eines "Heute"-Leserreporter zeigt, wie die Wiener auf den Einlass in den Shop warteten.
Horrende Strafen für Pyro-Rebellen
Das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2, F3, F4 ist durch das Pyrotechnikgesetz strengstens verboten. Lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind für den Gebrauch in Wien zulässig – dabei handelt es sich beispielsweise um Knallerbsen, Tortensprüher oder Wunderkerzen.
Knallkörper, Raketen oder Batteriefeuerwerke gehören bereits zur Kategorie F2 und sind im Ortsgebiet verboten. Lediglich die jeweiligen Bürgermeister können bei Bedarf eine Ausnahmeregelung in Kraft setzen und so das Abfeuern gestattet. Geprüfte Raketen und Böller der Kategorie F2 dürfen also nur außerhalb des Ortgebietes gezündet werden. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit Strafen von bis zu 3.600 Euro rechnen.
Diejenigen, die sich den Böller-Spaß trotz aller Verbote nicht entgehen lassen wollen, sollten unbedingt auf Produkte aus dem österreichischen Fachhandel zurückgreifen. Diese entsprechen nämlich der erforderlichen Qualitätsmerkmalen, was bei ausländischen Raketen unbekannter Herkunft meist nicht der Fall ist.