Christoph S. stand wegen Klimaklebern auf der A2 im Stau. Jetzt muss er zahlen.
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Hammer-Strafe wegen der Klimakleber! Ende November hatte die Letzte Generation – wie berichtet – für einen 20 Kilometer langen Stau auf der A2 gesorgt. Auch Christoph S. stand aufgrund der Blockade am Vormittag mehrere Stunden im Stau. Vier Monate später nun der nächste Ärger: Der Niederösterreicher soll 150 Euro Strafe zahlen!
150 Euro Strafe nach "Nötigung und Folter"
Was war passiert? An jenem 20.11.2023 war Christoph S. (32) gerade auf dem Weg zu einem dringlichen Geschäftstermin nach Wien, als der Verkehr auf der Autobahn gegen 7.40 Uhr plötzlich zum Erliegen kam. Nur Augenblicke zuvor hatten sich Mitglieder der Letzten Generation mit einer Sand-Sekundenkleber-Mischung auf die A2 geklebt. Christophs Alptraum begann.
"Nach mehreren Stunden ohne Trinken und ohne einer vernünftigen Möglichkeit, die Notdurft zu verrichten – was ich persönlich als Nötigung und Folter empfinde – kam der Verkehr langsam wieder ins Rollen. Zu meinem Geschäftstermin kam ich allerdings circa vier Stunden zu spät!", erinnert sich der Niederösterreicher entsetzt.
Knapp vier Monate später erhielt Christoph per Post nun eine Strafverfügung in Höhe von 150 Euro zugestellt. Diese betrifft jenen Montag im November 2023. Die Verwaltungsübertretung wurde laut dem Schreiben gegen 10 Uhr morgens auf der A2 begangen. Im genannten Zeitraum stand der Niederösterreicher bereits über zwei Stunden im Stau.
Laut Tatbeschreibung sei die Fahrgeschwindigkeit von Christoph nicht den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen angepasst worden. Weiter heißt es im Schreiben, dass der 32-Jährige sein Fahrzeug ohne zwingenden Grund derart langsam gelenkt haben soll, dass der übrige Verkehr dadurch behindert worden ist.
Tatbeschreibung sorgt für Unverständnis:
Strafverfügung per Post. Der Niederösterreicher versteht die Welt nicht mehr.
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Niederösterreicher möchte Strafe nicht bezahlen
Der Niederösterreicher kann die Strafe einfach nicht fassen und ehrlich gesagt auch kaum ernst nehmen. "Ich kann mich ja noch gut daran erinnern, als die Kolonne – mich eingeschlossen – langsam bei den noch am Boden klebenden Aktivisten vorbeifuhr. Die Klimakleber wurden gerade mit dem Presslufthammer von der Straße befreit. Meines Erachtens, ist es daher absolut verständlich, dass ich die vorgesehene Geschwindigkeit, die auf der Autobahn in dem Abschnitt eigentlich vorgesehen ist, nicht erreichen konnte", erklärt Christoph im "Heute" Gespräch.
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Der 32-Jährige hat die Strafe bisher noch nicht eingezahlt und hat es vorerst auch nicht vor. "Ich sehe nicht ein, warum ich als Geschädigter dafür Strafe bezahlen soll. Dieser Vormittag war für mich ohnehin schon einfach nur schrecklich und geschäftsschädigend", so der Niederösterreicher erbost.
Experte rät Christoph von der Einzahlung ab
ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried sieht die Strafverfügung auf "Heute"-Anfrage kritisch: "Wenn ich als Autofahrer wegen der Klimaaktivisten im Stau stehe und aus diesem Grund auch die Mindestgeschwindigkeit nicht einhalten kann, dann ist die Frage natürlich berechtigt, warum ich deshalb eine Strafe bezahlen soll. Das setzt ja voraus, dass ich als Autofahrer zumindest fahrlässig gehandelt habe. Und das geht laut der Strafverfügung nicht wirklich hervor."
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Laut Authried hätte Christoph nun die Möglichkeit, Akteneinsicht nehmen, um Klarheit zu bekommen, von welchem Fall die Behörde ausgeht. Danach – oder alternativ dazu – kann Einspruch eingebracht werden und die eigene Wahrnehmung dargelegt werden. Spätestens aber beim Gang zum Verwaltungsgericht sollte man jedenfalls wissen, was der Behörde vorliegt, um in der Beschwerde gezielt darauf eingehen zu können.