Knallharte Beamte

Parkstrafe für Wiener – aber niemand weiß, wieso

Seit 15 Jahren parkt Daniel in der Hickelgasse in Penzing schräg zum Gehsteig. Nun kassierte er dafür eine saftige Strafe. Mit kuriosem Hintergrund.

Maxim Zdziarski
Parkstrafe für Wiener – aber niemand weiß, wieso
Für dieses "Vergehen" soll Daniel nun 36 Euro bezahlen.
Leserreporter

Damit haben die Anrainer in der Hickelgasse wohl nicht gerechnet: In der Gasse wird seit jeher schräg zum Fahrbahnrand geparkt. Auf einem Abschnitt gibt es von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 und 15 Uhr ein absolutes Parkverbot. Lediglich Lkw sind für die Dauer ihrer Ladetätigkeit von dem Verbot ausgenommen. Außerhalb der angegebenen Zeiten können auch alle anderen Fahrzeuge in der Zone parken.

Kurioser Strafzettel am Auto

Das machte auch Leserreporter Daniel, der seit etwa 15 Jahren in dem Grätzl wohnt. Er selbst stellte sein Fahrzeug in der Ladezone am Wochenende ab und parkte dabei, so wie alle anderen Fahrzeuge: in schräger Position. Doch am Montagmorgen bekam er von einem Beamten einen Strafzettel. Der Grund nun: Er hätte laut dem Beamten parallel zum Straßenrand parken müssen.

Bisher war es also völlig legitim, hier platzsparend zu stehen, nun greifen die Ordnungshüter aber hart durch. Daniel selbst möchte andere Autofahrer davor warnen: "Blickt man auf die Straßen, dann weiß kaum jemand, dass man in Ladezonen immer parallel zum Gehsteig stehen muss."

ÖAMTC-Jurist sieht kein Vergehen

"Heute" fragte bei ÖAMTC-Juristen Matthias Wolf genauer nach, was es mit der kuriosen Strafenwelle auf sich hat. Tatsächlich sieht Wolf bei dem konkreten Fall kein Vergehen seitens der Autolenker. In der Hickelgasse sind seiner Meinung nach die schrägen Parkplätze ja eingezeichnet, somit müsse man sich auch an diese halten.

Matthias Wolf, ÖAMTC-Jurist
Matthias Wolf, ÖAMTC-Jurist
ÖAMTC

"Ist eine Bodenmarkierung zum Schrägparken vorhanden, muss das Fahrzeug auch so abgestellt werden. Es wäre dann sogar verboten, das Fahrzeug parallel aufzustellen. Will die Stadt nicht, dass hier schräg geparkt wird, muss sie die Bodenmarkierung gänzlich entfernen", so Wolf vom ÖAMTC abschließend. Unklar ist nun, wie der gestrafte Lenker nun weiter vorgehen wird.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Wiener erhielt eine hohe Strafe für das schräge Parken in einer Gasse, in der dies seit Jahren üblich war
    • Obwohl die Parkplätze schräg markiert sind, wurden plötzlich Strafzettel verteilt, was für Verwirrung sorgt
    • Laut einem ÖAMTC-Juristen haben die Autofahrer kein Vergehen begangen, da sie sich an die vorhandenen Markierungen gehalten haben
    zdz
    Akt.
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