Wiener wütend
Keine Info über ORF-Gebühr, dafür droht jetzt Exekution
Ein Wiener forderte unlängst einen Bescheid über seine ORF-Gebühr. Darauf folgte jedoch eine Mahnung mit Säumniszuschlag.
Vor wenigen Wochen erhielt ein Wiener einen vollstreckbaren Rückstandsausweis* per Post, der die ORF-Gebühr betraf. Für den Zeitraum von Jänner und Februar sei demnach noch ein Betrag von 15,30 Euro zu entrichten, exklusive einer Säumnisgebühr in Höhe von 1,53 Euro. Allerdings stellte der OBS-Kunde bereits Wochen zuvor einen Antrag auf einen Bescheid. Diesen hat er aber nie erhalten. Der Ärger über das Schreiben ist groß.
*Der Rückstandsausweis...
...ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel).
Wiener verärgert – er möchte Zuschlag nicht bezahlen
"OBS mahnt einfach weiter bis zum Exekutionstitel und ignoriert die Anträge auf Ausstellung eines Bescheides, zu dem sie verpflichtet sind. Stattdessen schicken sie Mahnungen inklusive Säumniszuschlägen und Bankgebühren", ärgert sich der Herr im "Heute"-Gespräch.
Mittlerweile wurde der Betrag automatisch abgebucht, was den Wiener umso wütender gemacht hat. Mehrmals soll er sich daraufhin bereits bei der zuständigen Stelle gemeldet haben, jedoch ohne eine Antwort zu erhalten. In einer weiteren Mail versuchte er sich nun erneut zu erklären: "Ihre letzte Mahnung für den ORF-Beitrag entbehrt jeder Grundlage, da ich Ihnen einen Antrag auf Bescheid zugesendet habe. Da Sie ohne Mandat (ich habe das Lastschriftmandat am 31.12.23 widerrufen) den Beitrag von meinem Konto eingezogen haben, ist auch die Weiterbelastung nicht zulässig."
"Es kann in Ausnahmefällen zu zeitlichen Überschneidungen kommen"
Der Wiener hat die Nase endgültig voll. Er sieht den kürzlich erhaltenen Rückstandsausweis absolut nicht ein. Falls es auch bei den kommenden Zahlungen zu Problemen kommen soll, scheut er nicht davor zurück, erneut Beschwerde einzureichen. Viel Hoffnung hat er derzeit allerdings nicht.
"Heute" kontaktierte das Unternehmen bezüglich der Thematik und konnte Folgendes in Erfahrung bringen: "Allgemein kann ausgeführt werden, dass ein Antrag auf Bescheidausfertigung aufschiebende Wirkung hat und es daher in der Folge zu keinen weiteren Schritten im Mahnverfahren kommen sollte. Bedauerlicherweise kann es in Ausnahmefällen zu zeitlichen Überschneidungen kommen, sodass das Mahnverfahren bereits eingeleitet wird und natürlich beim Einlangen der Bescheidanforderung wieder gestoppt wird und etwaige verrechnete Säumniszuschläge ausgebucht werden."
"Bei der Umstellung gab es keine Probleme"
Nichtsdestotrotz beharrt der ORF darauf, dass es bei der Umstellung von der GIS zum ORF-Beitrags-Service keine Probleme gegeben hat: "Wir nehmen uns natürlich jedes einzelnen Falles an und versuchen, die Sachlage aufzuklären und eine Lösung zu finden."