Skurriler neuer Fall
Wasserkraftwerk muss 240 Euro ORF-Gebühr zahlen
Sie heißt offiziell "Haushaltsabgabe". Dabei umfasst die neue ORF-Gebühr weit mehr als nur Haushalte. Das zeigt jetzt auch ein neuer, skurriler Fall.
Es ist ein kleines, privates Wasserkraftwerk in der Steiermark. Geschäftsführer T. (Name geändert, Anm.) ist gleichzeitig der einzige Mitarbeiter. Der staunte nicht schlecht, als ihm die Zahlungsaufforderung für den ORF-Beitrag ins Büro flatterte.
Das ORF Beitragsservice OBS – Nachfolger der Gis – beruft sich darin auf das seit Jahresbeginn geltende ORF-Beitragsgesetz. Das zeigt ein Schreiben, das "Heute" vorliegt. "Dabei nutzt mein Unternehmen weder Radio noch Fernseher und auch keine Streamingmedien", zeigt sich T. im Gespräch sichtlich verärgert.
Dass er trotzdem zahlen muss, liegt an der Gesetzeskonstruktion, die die türkis-grüne Regierung unter Federführung von Medienministerin Susanne Raab für die Abgabe gefunden hat. Laut dieser müssen alle Unternehmen, die im Vorjahr Kommunalsteuer in der Gemeinde bezahlt haben, den ORF-Beitrag entrichten. Damit ist es nicht mehr entscheidend, ob die Betroffenen Radio- oder Fernsehgeräte haben oder nutzen.
Nächstes Kuriosum: Dieser Beitrag ist nach ausbezahlter Lohnsumme gestaffelt. Das bedeutet: Große Unternehmen müssen den 50-fachen (!) Beitrag blechen. Das sind inklusive der jeweiligen Landesabgaben fünfstellige Euro-Beträge.
Heftige Kritik: "Programm für die Fisch'"
T. kritisiert diese Lösung als wirtschafts- und unternehmerfeindlich. Leicht resignierter Nachsatz Richtung Staatssender: "Offenbar hat auch der ORF erkannt, dass sein Programm für die Fisch’ ist und verlangt sogar von Wasserkraftwerken die neue Gebühr." Eines ist jedenfalls fix: Der neue Fall ist wieder Wasser auf die Mühlen der Kritiker der neuen ORF-Steuer, zu denen vor allem die FPÖ von Herbert Kickl zählt.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Die neue ORF-Steuer, offiziell "Haushaltsabgabe" genannt, betrifft nicht nur Haushalte, sondern auch Unternehmen, wie ein privates Wasserkraftwerk in der Steiermark zeigt
- Trotz fehlender Nutzung von Radio, Fernsehen oder Streamingdiensten muss das Unternehmen zahlen, da alle Firmen, die Kommunalsteuer entrichten, zur Zahlung verpflichtet sind, was Kraftwerks-Geschäftsführer T.als wirtschafts- und unternehmerfeindlich kritisiert