Zuschlag ohne Mahnung zuvor

Jetzt 202 Euro! ORF brummt Wiener Hammer-Strafe auf

Der Wiener Politberater Heimo Lepuschitz enthüllte am Freitag auf X, dass er vom ORF eine Säumnisgebühr zugeschlagen bekam – ohne vorherige Mahnung!

Newsdesk Heute
Jetzt 202 Euro! ORF brummt Wiener Hammer-Strafe auf
Heimo Lepuschitz soll 18,36 Euro mehr für den ORF brennen. Gemahnt sei er vom Sender nie geworden, sagt er "Heute".
Picturedesk, privat

Kommunikationsberater Heimo Lepuschitz ist verärgert. Da er die neue ORF-Haushaltsabgabe bisher noch nicht entrichtet hat, flatterte ihm nun eine Zahlungserinnerung samt Säumniszuschlag ins Haus – "ohne jemals vorher eine Zahlungsaufforderung erhalten zu haben", wie er schreibt.

Frist von 14 Tagen

Statt der vom Gesetzgeber festgelegten ORF-Gebühr in der Höhe von 183,60 Euro (für das gesamte Jahr 2024) soll Lepuschitz nun 202 Euro brennen. Also satte 18,36 Euro mehr, einzuzahlen innerhalb der nächsten 14 Tage.

Lepuschitz: "Küniglberg-Körberlgeld"

Doch der Polit-Berater denkt nicht daran, wie er im "Heute"-Gespräch klarstellt: "Freiwillig bekommt der ORF keinen Cent von mir." Er übergibt die Causa nun seinem Anwalt, um rechtliche Möglichkeiten auszuloten, denn: "Ein Säumniszuschlag ohne vorher ein Mahnschreiben erhalten zu haben, ist eine Frechheit."

Lepuschitz, der in der türkis-blauen Regierungszeit vom Infrastrukturministerium aus die FPÖ-Kommunikation koordiniert hat, verortet in dem Zuschlag "ein Küniglberg-Körberlgeld". Er fragt sich: "Ist das, um die sechsstelligen Gehälter weiter zu finanzieren?"

"Soko ORF" ins Leben gerufen

Wie berichtet, gehen dem ORF noch 180.000 Beitragszahler ab, mit denen man fix kalkuliert hat. Dem öffentlich-rechtlichen Sender entgehen 33 Millionen Euro im Jahr 2024. Eine eigene ORF-Sonderkommission soll die Haushalte nun aufspüren, um ihnen die zu Jahresbeginn eingeführte Haushaltsabgabe vorschreiben zu können.

Höchstgericht entscheidet über Abgabe

Am Freitag wurde zudem bekannt, dass sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits in den kommenden Wochen mit der ORF-Haushaltsabgabe beschäftigen wird. Hintergrund: 331 Personen hatten beim VfGH im Rahmen eines Individualantrags beantragt, das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ganz oder in Teilen als verfassungswidrig aufzuheben.

Die Voraussetzungen für einen solchen Individualantrag seien, so die Antragsteller, gegeben: Es sei ihnen nicht zumutbar, den Rechtsweg über das Bundesverwaltungsgericht zu beschreiten, da dies mit einem zu großen Zeit- und Kostenaufwand verbunden wäre.

In einer Aussendung erläuterte das Höchstgericht, dass das ORF-Beitrags-Gesetz vorsehe, dass für jede Adresse, an der zumindest eine volljährige Person gemeldet ist, der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") zu bezahlen ist. Da aber nicht unterschieden wird, ob die einzelne beitragspflichtige Person das Angebot des ORF überhaupt nützt, sei das Gesetz gleichheitswidrig, so die Antragsteller. Es verletze auch das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums, da nicht ausreichend zwischen Teilhabe und Nichtteilhabe am Angebot des ORF unterschieden werde.

Die Gehalts-Liste im Detail – das sind die Spitzenverdiener im ORF

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    Die Spitzenverdiener im ORF (Jahresgehälter) sind....
    Die Spitzenverdiener im ORF (Jahresgehälter) sind....
    EVA MANHART / APA / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • Der Wiener Politberater Heimo Lepuschitz wurde vom ORF mit einer Säumnisgebühr von 202 Euro belegt, ohne zuvor eine Mahnung erhalten zu haben
    • Lepuschitz weigert sich, die Gebühr zu zahlen, und hat die Angelegenheit an seinen Anwalt übergeben, um rechtliche Schritte zu prüfen
    • Gleichzeitig wird der Verfassungsgerichtshof in den kommenden Wochen über die ORF-Haushaltsabgabe entscheiden, da 331 Personen beantragt haben, das Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben
    red
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