Verein hat kein TV und Radio

Neuer Wirbel um ORF-Abgabe – Sogar Museum muss zahlen

Offiziell heißt es ORF-"Haushaltsabgabe". Aber die Zwangssteuer wird nicht nur von Haushalten kassiert. "Heute" hat einen neuen, skurrilen Fall.

Robert Zwickelsdorfer
Neuer Wirbel um ORF-Abgabe – Sogar Museum muss zahlen
ORF-Generaldirektor Roland Weißmann kassiert auch von Museen die Haushaltsabgabe.
Helmut Graf, Andreas Tischler

Die ORF-Haushaltsabgabe treibt immer kuriosere Blüten. Sie wurde bereits Verstorbenen oder mehreren Personen im selben Haushalt vorgeschrieben.

Doch nicht nur Haushalte müssen die neue ORF-Gebühr zahlen. Seit "Heute" den Fall eines Kleinwasserkraftwerks in der Steiermark aufdeckte, dem die Abgabe ebenfalls vorgeschrieben wurde, melden sich weitere Betroffene.

Jüngster Fall: der "Erlebnismuseumsverein Schönbach" im niederösterreichischen Waldviertel. "Wir sind ein gemeinnütziger Verein, haben einen nicht gewinnorientierten Museumsbetrieb. Warum müssen wir zahlen", ärgert sich der Obmann im "Heute"-Gespräch.

Die Antwort: Der Verein hat Angestellte, muss Kommunalsteuer zahlen. Deshalb wird auch die ORF-Abgabe fällig. So sieht es die Gesetzeskonstruktion von Türkis-Grün unter Federführung von Medienministerin Susanne Raab vor. Ob die Betroffenen Radio- oder Fernsehgeräte haben oder nutzen, ist für die Fälligkeit Abgabe im Unterschied zur früheren GIS-Gebühr nicht mehr entscheidend.

Der Verein hat die Abgabe zwar beglichen. "Jedoch nur mit Vorbehalt und Widerwillen", wie man im Mail an die ORF-Beitragsstelle festhält

Kuriose Fälle zur ORF-Gebühr

  • Ein kleines, privates Wasserkraftwerk mit einem einzigen Mitarbeiter muss 240 Euro ORF-Gebühr zahlen.
  • Wegen der langsamen Datenübermittlung passiert es immer mal wieder, dass von Verstorbenen die ORF-Gebühr eingefordert wird.
  • In Wien sind viele Eckhäuser von beiden Straßen aus zugänglich und haben deshalb zwei Adressen. Und weil die ORF-Gebühr eben an Hauptwohnsitze gekoppelt ist, kommt es vor, dass Paare in derselben Wohnung teilweise doppelt zahlen müssen.
  • Zahlreiche Wiener bekamen statt wie bisher einen Erlagschein von der GIS direkt die 2. Mahnung inklusive Säumniszuschlag.
  • Ein Reinigungsunternehmen muss statt bisher 357 aktuell 21.000 Euro ORF-Gebühr zahlen, denn diese wird an jedem Standort, an dem sie putzt, aufs Neue fällig. "Wenn eine Putzfrau zwei Mal pro Woche in einer Arztpraxis tätig ist, müssen wir dafür ORF-Gebühr bezahlen."
  • Wegen der Umstellung auf HD kann auf älteren, aber noch tadellos funktionierenden TV-Geräten kein ORF empfangen werden. Zahlen müssen Betroffene trotzdem.

Die ORF-Gebühr ist inzwischen auch ein Fall für den Rechnungshof, das oberste Kontrollorgan der Republik. Die Abwicklung der Haushaltsabgabe durch die OBS soll von den Prüfern hinsichtlich der Punkte "Vorschreibung und Einhebung" genauestens unter die Lupe genommen werden.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die ORF-Haushaltsabgabe sorgt weiterhin für Aufsehen, da sie nicht nur von Haushalten, sondern auch von gemeinnützigen Vereinen und Unternehmen ohne TV- oder Radiogeräte erhoben wird.
    • Jüngstes Beispiel ist der "Erlebnismuseumsverein Schönbach", der trotz fehlender Gewinnorientierung und ohne Mediengeräte die Abgabe zahlen muss, was zu Unmut und Kritik führt.
    bob
    Akt.