Hammer-Urteil in Wien
Messerstich vor Tichy – Mord-Verdächtiger geht frei
Überraschendes Ende im Mordversuchsprozess gegen einen Syrer (20). Der junge Mann soll einen 21-Jährigen abgestochen haben – und wird freigesprochen.
Knalleffekt am Wiener Landl: Ein 20-jähriger Syrer, der einem 21-jährigen Grundwehrdiener am 17. März vorm Tichy am Wiener Reumannplatz ein Messer in Oberschenkel und Rücken gerammt haben soll, wurde am Mittwochnachmittag vom Vorwurf des versuchten Mordes rechtskräftig freigesprochen.
Die Geschworenen waren sich am Ende des zweiten Prozesstages nicht mehr sicher, ob tatsächlich der richtige Verdächtige auf der Anklagebank saß. Weder das Opfer selbst, noch die verbleibenden einvernommen Zeugen konnten den jungen Mann eindeutig identifizieren. Er selbst will zwar vor Ort gewesen sein, bestritt jedoch, die Tat begangen zu haben.
Ein 29-jähriger Bekannter, den der Angeklagte hingegen beschuldigte, wurde ebenfalls vorgeführt. Von Statur und Haltung war der wegen Drogendelikten inhaftierte Syrer – der selbstverständlich ebenfalls jegliche Beteiligung bestritt– dem Beschuldigten (zu) ähnlich.
Die schockierende Bluttat vorm Eissalon – wir berichteten – dürfte zum Cold Case werden, bleibt weiter ungeklärt. Da dem Verdächtigen jedoch zusätzlich zum versuchten Mord auch noch weitere Vorfälle vom Reumannplatz angelastet worden waren, gab es schließlich dennoch einen Schuldspruch.
Drei Monate bedingte Haft
Allerdings "nur" wegen gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung, da er einen anderen Mann mit einer Machete bedroht und mit Pfefferspray besprüht haben soll. Dafür kassierte er drei Monate bedingte Haft (ebenfalls rechtskräftig). Nach dem Prozess war der von Wolfgang Haas (erfolgreich) Verteidigte ein freier Mann.
Auf den Punkt gebracht
- Ein 20-jähriger Syrer, der beschuldigt wurde, einen 21-jährigen Grundwehrdiener in Wien mit einem Messer attackiert zu haben, wurde überraschend vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen, da weder das Opfer noch die Zeugen ihn eindeutig identifizieren konnten
- Dennoch wurde er wegen gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt