2025 winkt Zuschuss

Bis zu 1.200 € fürs Pendeln – so holst du dir den Bonus

Wer regelmäßig mit dem Auto in die Arbeit pendelt, kann jetzt einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 1.200 Euro beantragen. Das musst du tun.

Jochen Dobnik
Bis zu 1.200 € fürs Pendeln – so holst du dir den Bonus
Bis zu 1.200 Euro: Auch 2025 werden Pendler wieder finanziell unterstützt.
istock ("Heute"-Collage)

Autofahrer spüren die Teuerungen in diesem Jahr besonders stark: Neben den gestiegenen CO₂-Steuern und höheren Spritpreisen wurden auch die Kfz-Steuer und die Normverbrauchsabgabe (NoVA) angehoben. Vor allem für Berufspendler, die täglich auf das Auto angewiesen sind, bedeutet das eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung.

Um den gestiegenen Kosten entgegenzuwirken, bieten die Bundesländer verschiedene Beihilfen und Fahrkostenzuschüsse an. Die genauen Regelungen und Höhen der Zuschüsse variieren jedoch von Region zu Region. Ein genauer Blick auf die jeweiligen Förderangebote kann sich daher lohnen.

"Heute" liefert einen Überblick über die wichtigsten Bonuszahlungen und Entlastungsmaßnahmen für Pendler in den einzelnen Bundesländern.

Niederösterreich

Die NÖ Pendlerhilfe wurde für 2025 verlängert. Maßgebend dafür ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz (nächstgelegener Haupt- oder Nebenwohnsitz) und deinem Arbeitsplatz. Die Entfernung muss mindestens 25 Kilometer betragen. Weiters darf das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.

Die höchstmögliche Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt pro Jahr 1.000 Euro bzw. bei Zuerkennung des Öko-Bonus 1.200 Euro. Anträge können ab 1. März 2025 online eingebracht werden.

Oberösterreich

Auch in Oberösterreich gibt es für eine Wegstrecke zur Arbeit von mindestens 25 Kilometer wieder eine Pendlerbeihilfe. Diese liegt ab 25 Kilometer bei 218 Euro, ab 50 Kilometer bei 306 Euro und ab 75 Kilometer bei 421 Euro pro Jahr. Ein Antrag für das Pendeljahr 2024 ist rückwirkend ab 1. März online auf der Webseite des Landes Oberösterreich möglich.

Voraussetzungen: Der Hauptwohnsitz muss in Oberösterreich gemeldet sein, eine Jahreseinkommensgrenze von 35.000 Euro darf nicht überschritten werden (erhöht sich pro Kind im Haushalt um 3.500 Euro).

Burgenland

Ab einer Entfernung von 20 Kilometer und einem Einkommen unter 50.000 Euro brutto jährlich (+ 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) können Pendler aus dem Burgenland einen Fahrkostenzuschuss beantragen. Ein Antrag ist im Nachhinein für ein Kalenderjahr und noch bis 30. Juni online möglich.

Die jährliche Förderung beträgt für die Wegstrecke zum Arbeitsort von mindestens 20 km 141 Euro, ab 50 km 352 Euro, ab 100 km 526 Euro + jeweils 3 Euro pro zusätzlich gefahrenem Kilometer. Die jährliche maximale Förderung beträgt 850 Euro.

Steiermark

In der Steiermark wird die Pendlerbeihilfe auch in diesem Jahr wieder rückwirkend für 2023 ausbezahlt. Sie liegt bei bis zu 389 Euro und kann bis Jahresende direkt online beantragt werden.

Es gilt: Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen, die Strecke zur Arbeit muss in eine Richtung mindestens 25 km lang sein. Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen (ohne Familienbeihilfe, aber inklusive 13. und 14. Gehalt).

Kärnten

Arbeitnehmer, die mindestens an zwei Tagen in der Woche zur Arbeit pendeln, werden "voraussichtlich ab Ende Jänner 2025", wie es auf der Seite des Land Kärnten heißt, wieder rückwirkend einen Fahrtkostenzuschuss beantragen können. Die Höhe des Bonus ist abhängig von der einfachen Wegstrecke zwischen Wohn- und Dienstort und dem Einkommen.

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Auf den Punkt gebracht

  • Autofahrer sind in diesem Jahr von erheblichen Kostensteigerungen betroffen, darunter höhere CO₂-Steuern, Spritpreise, Kfz-Steuer und Normverbrauchsabgabe.
  • Um die finanzielle Belastung zu mildern, bieten die Bundesländer unterschiedliche Beihilfen und Fahrkostenzuschüsse an, deren Regelungen und Beträge variieren.
dob
Akt.