Neu in diesem Jahr

Dieser Bonus landet 2025 zuerst auf deinem Konto

Heizkostenzuschuss, Pendelbeihilfe oder "Schulsportwochen-100er": Welcher Bonus heuer zuerst auf deinem Konto landet – "Heute" hat die Übersicht.

Jochen Dobnik
Dieser Bonus landet 2025 zuerst auf deinem Konto
Auch 2025 dürfen sich die Österreicher auf viele Bonus-Zahlungen der Regierung freuen. "Heute" hat die komplette Liste.
istock ("Heute"-Collage)

Auch heuer kannst du dich auf eine Reihe von Bonuszahlungen und Zuschüsse freuen. Vom Heizkostenzuschuss über den Reparaturbonus bis hin zu Sonderprämien – es gibt zahlreiche finanzielle Unterstützungen, die deinen Alltag erleichtern sollen.

Wann welche Zahlungen auf deinem Konto landen und wie viel Geld du erwarten kannst – "Heute" hat die ganze Liste.

Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe & Co.

Seit 2023 werden die Familienleistungen an die Inflation angepasst. Dies betrifft die Familienbeihilfe, den Mehrkindzuschlag, den Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld und den Familienzeitbonus sowie das Schulstartgeld, welches seither jährlich um die Inflation erhöht wird.

Für 2025 erhalten die Familien durch die Valorisierung 4,6 Prozent mehr. Das sind bis zu 1.400 mehr pro Jahr.

Der Kindermehrbetrag wurde bereits im Vorjahr auf 700 Euro erhöht. Anspruch darauf haben jene Personen mit Kindern, die aufgrund zu geringen Einkommens keinen Anspruch auf den Familienbonus haben. Dieser kann nun rückwirkend bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Familien erhalten 2025 mehr finanzielle Unterstützung.
Familien erhalten 2025 mehr finanzielle Unterstützung.
Foto: Lumos sp / stock.adobe.com

Der sogenannte Familienzeitbonus – also der Bezug während der Väterkarenz – steigt ab 2025 abermals von 47,82 Euro auf 50,02 Euro pro Tag. Das ergibt zukünftig bis zu 1.517 Euro pro Monat. Eine Gegenrechnung mit dem Kinderbetreuungsgeld findet nicht statt.

Alleinerzieher-Zuschlag

Den 60-Euro-Zuschuss monatlich pro Kind erhalten Alleinverdiener mit weniger als 24.500 Euro brutto pro Jahr, sowie Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Ausgleichszulage. Die Auszahlungen erfolgen rückwirkend.

Klimabonus

Der Klimabonus für das Jahr 2024 in Höhe von bis zu 290 Euro wurde bereits an einen Großteil der Österreicher ausgezahlt. Doch während einige den Bonus bereits im Laufe des Oktobers erhalten haben, warten andere noch auf ihre Auszahlung, wie z.B. neu Zugezogene oder Neugeborene. Diese sollen voraussichtlich "im Frühjahr", so heißt es auf "Heute"-Anfrage aus dem Klimaministerium, den Bonus erhalten.

Ob es auch 2025 einen neuen Klimabonus geben wird, ist mehr als fraglich. Zwischen 15 und 24 Milliarden Euro muss Österreich in den nächsten vier bis sieben Jahren einsparen. Ein Streichen des Klimabonus würde die jährlichen Staatsausgaben um rund zwei Milliarden Euro reduzieren.

VIDEO: Klimabonus zu teuer – so denken die Wiener darüber

Reparaturbonus

Auch noch 2025 kann der Reparaturbonus in Höhe von bis zu 200 Euro in Anspruch genommen werden. Der Modus bleibt gleich: Bevor du eine Reparatur in Auftrag gibst, musst du auf Reparaturbonus.at einen Reparaturbon beantragen. Dafür müssen Adresse, Kontaktdaten und eine Kontonummer in ein Onlineformular eingespeist werden. In weiterer Folge erhältst du an die angegebene Mailadresse einen Code, der wiederum zur Bestätigung in das Onlineformular eingetragen werden muss.

Diesen Reparaturbon kannst du dann innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb einlösen. Auf der Website finden sich alle 2.000 teilnehmenden Partnerbetriebe in Österreich.

Angehörigenbonus

Personen, die nahe Angehörige, denen zumindest ein Pflegegeld der Stufe 4 gebührt, in häuslicher Umgebung pflegen und sich daher in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, erhalten einen Angehörigenbonus. Dieser wird heuer von 125 Euro auf 130,80 Euro monatlich erhöht.

Schulsportwochen-100er

Bei Schulveranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt, z.B. bei Schul-Skikursen, kann auch heuer eine zusätzliche Unterstützung beantragt werden. Durch Nachweis einer Sozialleistung erhalten Schüler innerhalb weniger Tage die Zusage für den "Schulsportwochen-100er".

Auf diesem Weg trägt die Servicestelle Schulsportwochen dazu bei, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche an schulischen Winter- und Sommersportwochen teilnehmen können. Das Antragsformular ist online abrufbar unter www.sportwochen.org/lehrer/spowo-100er

Wien

➤ Vom neuen Eltern-Familienzuschlag profitieren besonders armutsbetroffene Alleinerziehende und Paare mit Kind – in Höhe von 4,5 Prozent des Ausgleichszulagen-Richtsatzes. Eine durch eine Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis notwendig gewordene Kürzung hätte für rund 13.000 Haushalte einen Verlust von monatlich 105,36 Euro zur Folge gehabt. Bei 10.000 Paaren mit Kindern kann man so den monatlichen Verlust gut kompensieren. Der neue Familienzuschlag beträgt für sie insgesamt 94,82 Euro. Für Alleinerziehende gibt es 47,41 Euro pro Monat zusätzlich.

➤ Aller guten Dinge sind drei: Schon 2023 und 2024 ein Renner, soll der Wiener Reparaturbon (hat nichts mit dem Reparaturbonus Österreich zu tun) auch in diesem Jahr fortgesetzt werden – "wobei der genaue Zeitpunkt noch nicht klar ist", heißt es auf "Heute"-Anfrage. Bis zu 100 Euro lässt die Stadt Wien springen, wenn du kaputte Gegenstände reparieren lässt. Mit der Förderung sollen Abfälle vermieden und außerdem Ressourcen eingespart werden.

Der Wiener Reparaturbon kehrt 2025 zurück – nur wann, ist noch unklar.
Der Wiener Reparaturbon kehrt 2025 zurück – nur wann, ist noch unklar.
Getty Images

➤ Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern wurde bis Jahresende 2025 verlängert. Gefördert werden Anlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen pro Jahr. Das Ausmaß der Förderung beträgt maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses.

Niederösterreich:

➤ Den NÖ Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro erhalten jene Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und die sich mit ihrem monatlichen Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG befinden. Bei alleinstehenden Personen muss das monatliche Nettoeinkommen somit unter 1.150 Euro bzw. das monatliche Bruttoeinkommen unter 1.217 Euro liegen.

Der Heizkostenzuschuss kann bis 31. März 2025 auf dem Gemeindeamt deines Hauptwohnsitzes beantragt werden.

➤ Die NÖ Pendlerhilfe wurde für 2025 verlängert. Maßgebend dafür ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz (nächstgelegener Haupt- oder Nebenwohnsitz) und deinem Arbeitsplatz. Die Entfernung muss mindestens 25 Kilometer betragen. Weiters darf das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.

Die höchstmögliche Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt pro Jahr 1.000 Euro bzw. bei Zuerkennung des Öko-Bonus 1.200 Euro. Anträge können ab 1. März 2025 online eingebracht werden.

Oberösterreich

➤ Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern oder einem Elternteil zuerkannt, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen. Beantragt werden kann die Förderung in Höhe von 960 Euro (80 Euro monatlich) mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen – und kann HIER online beantragt werden.

➤ "Ein Ansuchen um die Oö. Fernpendelbeihilfe wird auch im Jahr 2025 wieder möglich sein. Entsprechende Richtlinien für die Gewährung werden ab 1. Jänner 2025 auf der Homepage des Amtes der Oö. Landesregierung veröffentlicht", heißt es auf "Heute"-Anfrage. Im Vorjahr lag diese ab (mindestens) 25 Kilometer bei 218 Euro, ab 50 Kilometer bei 306 Euro und ab 75 Kilometer bei 421 Euro pro Jahr.

Burgenland

➤ Mithilfe des Wärmepreisdeckels waren 2024 noch Förderungen von bis zu 2.000 Euro möglich. Die Anmeldefrist ist dafür zwar mit Jahreswechsel abgelaufen, doch auf "Heute"-Nachfrage heißt es, ein Bonus-Comeback 2025 sei bereits in Vorbereitung, eine Antragstellung "ab Jänner 2025" wird möglich sein.

➤ Die Einreichfrist für Anträge auf Fahrtkostenzuschuss für das Kalenderjahr 2023 ist seit 30. Juni abgelaufen. Anträge auf Fahrtkostenzuschuss für das Kalenderjahr 2024 können voraussichtlich ab 1. Jänner 2025 eingereicht werden.

Steiermark

➤ Einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro können Menschen mit geringem Einkommen beantragen, die seit dem 1. September 2024 ihren Hauptwohnsitz in der Grünen Mark haben. Die Netto-Einkommensobergrenzen (für Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro, Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro sowie 472 Euro für jede Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebendes Kind) wurden angepasst.

➤ In der Steiermark wird die Pendlerbeihilfe auch in diesem Jahr wieder rückwirkend für 2024 ausbezahlt. Es gilt: Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen, die Strecke zur Arbeit muss in eine Richtung mindestens 25 km lang sein. Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen (ohne Familienbeihilfe, aber inklusive 13. und 14. Gehalt).

Salzburg

Die Antragsfrist für einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 600 Euro lief bereits mit Ende September aus. Heuer könnte der Bonus deutlich reduzierter ausfallen. Wie "Heute" erfahren hat, soll er nur noch 250 Euro betragen. Der Antrag wird voraussichtlich "ab Anfang Jänner 2025" möglich sein.

Vorarlberg

Der Heizkostenzuschuss im Ländle beträgt einmalig maximal 330 Euro und kann gewährt werden, wenn FOLGENDE Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Eine Antragstellung ist noch bis 21. Februar 2025 möglich.

Tirol

Einem Haushalt mit vier Personen und einem Netto-Einkommen von bis zu 2.600 Euro standen im vergangenen Jahr 900 Euro "Tirol-Zuschuss" zu (250 Euro an Heizkostenzuschuss sowie 650 Euro an Wohnkostenzuschuss). "Auch für die Heizperiode ab Herbst 2025 wird es wieder einen Heizkostenzuschuss geben. Die Antragstellung beim Land Tirol ist ab dem Frühjahr 2025 möglich", erfährt "Heute" auf Nachfrage.

Kärnten

➤ Auch in diesem Jahr gewährt das Land Kärnten wieder den sogenannten großen und kleinen "Heizzuschuss" in Höhe von 180 Euro bzw. 110 Euro. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen. Die Antragstellung ist bis einschließlich 31. März 2025 möglich.

Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende auf 1.270 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte auf 1.840 Euro netto. Beim kleinen liegt sie bei 1.510 Euro bzw. 2.080 Euro netto. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 360 Euro berücksichtigt.

➤ Arbeitnehmer, die mindestens an zwei Tagen in der Woche zur Arbeit pendeln, werden ab Ende Jänner wieder rückwirkend einen Fahrtkostenzuschuss online beantragen können. Die Höhe des Bonus ist abhängig von der einfachen Wegstrecke zwischen Wohn- und Dienstort und dem Einkommen.

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Derzeit im Fokus der Userinnen und User von Heute.at im Ressort "Österreich" ist die aktuell meistgelesene Story "". Ist dir etwas aufgefallen oder hast du einen Input für uns, dann schreib uns ein Mail.

Auf den Punkt gebracht

  • Der Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Bonuszahlungen und Zuschüsse, die in Österreich im Jahr 2025 verfügbar sein werden.
  • Dazu gehören unter anderem der Heizkostenzuschuss, der Klimabonus, der Reparaturbonus sowie spezifische Unterstützungen für Familien, Pendler und Alleinerziehende, die alle darauf abzielen, die finanzielle Belastung der Bürger zu verringern und den Alltag zu erleichtern.
dob
Akt.