Noch gibt es bis zu 2.000 Euro

Schnell beantragen! Ab März wird dieser Bonus gekürzt

Der Handwerkerbonus wird ab 1. März reduziert. Wer noch maximal 2.000 Euro Zuschuss bekommen möchte, muss sich daher beeilen.
21.02.2025, 08:41

Wer sich noch den Handwerkerbonus für 2024 sichern möchte, sollte sich sputen, denn die Frist läuft langsam aus. Doch es gibt eine gute und eine weniger gute Nachricht. Die gute ist, der Handwerkerbonus wird verlängert. Die weniger gute, er wird reduziert.

Der Bonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung, das mit insgesamt 300 Millionen Euro dotiert ist.

Bis zum 28. Februar können noch Rechnungen für Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, beispielsweise Tischlerarbeiten, Maler- und Sanitärdienste eingereicht werden, die zwischen 1. März und 31. Dezember 2024 erbracht wurden. Auch für Arbeiten im Zusammenhang mit Hausbau oder zur etwaigen Beseitigung von Hochwasser-/ Sturmschäden kann der Bonus verwendet werden.

Der Bonus gilt rückwirkend. Das heißt, auch wenn die Arbeiten schon abgeschlossen sind, kannst du dir die Förderung also noch holen – vorausgesetzt, du hast die Rechnung. Ersetzt werden – bis zum Maximalbetrag – 20 Prozent der Kosten (netto, ohne Steuern) für die Handwerkerarbeiten.

Danach werden nur noch Rechnungen ab 2025 gefördert und die maximale Fördersumme sinkt von mindestens 50 und maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit auf 1.500 Euro. Pro Kalenderjahr und Person ist ein Antrag möglich.

Reparaturbonus, Schulstartgeld & Co. – diese Bonus-Zahlungen stehen für dich bereit

Der Handwerkerbonus ist online auf www.handwerkerbonus.gv.at zu beantragen. Dafür musst du dich auf der Website identifizieren (per ID-Austria oder Hochladen von Pass bzw. Führerschein). Dann musst du ein paar Daten in die Antragsmaske eingeben (Name, Adresse, IBAN). Schließlich lädst du die Handwerkerrechnung (als PDF-Dokument) und den Zahlungsnachweis (etwa Überweisungsbeleg) hoch – und schon bist du fertig.

Wer keine Möglichkeit hat, den Antrag digital einzubringen, findet etwa beim Gemeindeamt Hilfe. Mitzubringende Dokumente: amtlicher Lichtbildausweis, Handwerkerrechnung, Zahlungsnachweis, IBAN.

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