Schutz vor Einbrechern

Schlüssel von innen stecken lassen – bringt das etwas?

Den Schlüssel stecken zu lassen, schadet nicht, schützt aber auch nicht vor Einbrüchen. Experten erklären, warum du aber besser doppelt abschließt.
20 Minuten
08.02.2025, 15:16

Wenn du dein Zuhause besonders gut schützen willst, dann stellst du sicher, dass alle Fenster geschlossen sind und schließt beim Verlassen des Hauses die Tür gleich zweimal ab. Bist du zu Hause, lässt du den Schlüssel von innen stecken – schließlich sollte es so noch schwerer sein, in dein Haus oder deine Wohnung einzubrechen. Aber ist das wirklich so?

Schlüssel stecken lassen, hilft nicht

In verschiedenen Artikeln wird davon abgeraten, den Schlüssel stecken zu lassen. Das, weil im Notfall auch Angehörige oder Nachbarn mit einem Zweitschlüssel die Wohnung nicht betreten können. Das sei so zwar richtig, für echte Notfälle müsse man sich aber keine Sorgen machen, wie Pascal Wenzel von der Kantonspolizei Aargau erklärt: "Feuerwehr, Ambulanz und Polizei kommen auf jeden Fall in die Wohnung rein, da wird notfalls das Schloss mithilfe eines Schlüsseldienstes aufgebohrt."

Trotzdem kannst du dir das Schlüssel-stecken-lassen sparen, für mehr Sicherheit sorgt es nämlich auch nicht: "Nein, ein von innen stecken gelassener Schlüssel schützt nicht vor Einbrüchen," sagt Roland Walter von der Kantonspolizei Basel. Dem stimmt auch Wenzel zu: "Ist die Tür abgeschlossen, brechen Einbrecher sowieso meist über Fenster oder Balkontüren ein. Versuchen sie es an der Tür, wird die meist aufgehebelt – da nützt ein steckender Schlüssel nichts."

Doppelt abschließen ist tatsächlich sicherer

Anders sieht es mit zweimal Abschließen aus, weiß Walter: "Falls möglich sollte man immer zweimal abschließen. So fährt der Riegel tiefer in den Rahmen ein, was sicherer ist." Das doppelte Schließen erhöht den Widerstand des Schlosses, es lässt sich dadurch weniger einfach aufbrechen, erklärt auch Carmen Surber von der Kantonspolizei Zürich: "Wo möglich, raten wir dringend dazu, die Tür zweimal abzuschließen, weil dadurch weitere Sicherheitselemente (Bolzen) zur Anwendung kommen und so die Einbruchssicherheit erhöht wird."

Nicht abgeschlossen: Zahlt die Versicherung bei einem Einbruch?

Im Internet kursiert auch das Gerücht, man müsse die Tür zweimal abschließen, damit die Versicherung bei einem Einbruch überhaupt zahlt. Als Mieter oder Eigentümer ist man nämlich verpflichtet, es den Einbrechern möglichst schwer zu machen, wie Marion Fehr von der Axa sagt – aber einmal abschließen reicht: "In unseren AVB ist festgehalten, dass die Versicherungsnehmenden die üblichen Sorgfaltspflichten erfüllen müssen."

Bei erwiesener Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten, also Grobfahrlässigkeit, seien Kürzungen möglich. "Dass die Wohnungstür zweimal abgeschlossen werden muss, damit ein Diebstahl über die Hausratsversicherung gedeckt ist, ist aber nicht korrekt." Das bestätigt auch die Mobiliar: "Für uns spielt es keine Rolle, ob der Schlüssel zweimal umgedreht wird. Es ist nur wichtig, dass die Tür abgeschlossen ist."

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