Hohe Heizkosten

Nur noch wenige Tage, dann läuft 340-Euro-Bonus ab

Heizen geht nach wie vor ordentlich ins Geld. Einige Bundesländer greifen besonders Geplagten finanziell unter die Arme. "Heute" hat die Übersicht.
23.02.2025, 06:58

Die Netzgebühren für Gas steigen heuer in ganz Österreich – "Heute" hat berichtet. Deshalb bieten immer mehr Bundesländer individuelle Heizkostenzuschüsse an, um Haushalte bei den steigenden Energiekosten unter die Arme zu greifen.

Die Höhe des Heizbonus und die Voraussetzungen, um diesen zu bekommen, variieren je nach Region. "Heute" hat die Details.

Steiermark

Noch bis Freitag (28. Februar) hat man in der Steiermark Zeit, einen Heizkostenzuschuss von 340 Euro zu beantragen. Die Einkommensgrenzen wurden zuletzt angepasst: Für Ein-Personen-Haushalte liegt die Grenze bei 1.572 Euro netto, für Haushaltsgemeinschaften bei 2.358 Euro netto, mit einem zusätzlichen Betrag von 472 Euro für jedes Kind im Haushalt.

Anträge sind in den Gemeindeämtern, Stadtämtern sowie den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz möglich.

Erstmals kann der Antrag, mit Ausnahme von Graz, auch online unter www.soziales.steiermark.at gestellt werden. Telefonische Auskünfte sind über die Hotline 0800/201010 erhältlich.

Wien

Ab 17. März kommt ein neuer 100-Euro-Ausgleichsbonus der Wien Energie. Geknüpft ist die Gutschrift an die Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe, die es bei geringem Einkommen und in schwierigen Lebenslagen ist. Konkret handelt es sich in Wien um 130.000 Menschen. Damit sollen die Mehrkosten durch den Wegfall der Strompreisbremse ausgeglichen werden.

Der Bonus kann entweder online über die Website der Wien Energie oder persönlich in den Servicezentren Spittelau, Erdberg und Guntramsdorf beantragt werden.

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Niederösterreich

Den NÖ Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro erhalten jene Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und die sich mit ihrem monatlichen Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG befinden. Bei alleinstehenden Personen muss das monatliche Nettoeinkommen somit unter 1.150 Euro bzw. das monatliche Bruttoeinkommen unter 1.217 Euro liegen.

Der Heizkostenzuschuss kann bis 31. März auf dem Gemeindeamt deines Hauptwohnsitzes beantragt werden.

Kärnten

Hier können Haushalte einen Heizkostenzuschuss zwischen 110 und 180 Euro erhalten. Für den höheren Zuschuss von 180 Euro dürfen Alleinstehende ein monatliches Nettoeinkommen von 1.270 Euro nicht überschreiten; bei Zwei-Personen-Haushalten liegt die Grenze bei 1.840 Euro.

Für den niedrigeren Zuschuss von 110 Euro gelten Einkommensgrenzen von 1.510 Euro für Alleinstehende und 2.080 Euro für Zwei-Personen-Haushalte. Pro weiterer im Haushalt lebender Person wird ein Zuschlag von 360 Euro berücksichtigt. Anträge können noch bis zum 31. März in der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden.

Im Anschluss wird das System dann auf die Wohnbeihilfe NEU umgestellt. So erhalten auch Eigenheimbesitzer mit geringen Einkommen, die bislang keine Wohnbeihilfe beantragen konnten, Anspruch auf eine monatliche Unterstützung für Betriebskosten. Die Höhe der Wohnbeihilfe beträgt maximal 500 Euro pro Monat, die Höhe der Betriebskostenunterstützung beträgt maximal 192,30 Euro.

Oberösterreich

Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich in der Höhe von 200 Euro pro Haushalt ist mit Ende November 2024 ausgelaufen. Ob er in diesem Jahr ein Comeback feiern wird, ist noch unklar.

Vorarlberg

Ähnliches gilt auch fürs Ländle. Die Anmeldefrist endete am Freitag. Wie es mit dem Heizkostenzuschuss 2025/26 aussehen wird, "kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen", heißt es vom Land Vorarlberg auf "Heute"-Anfrage.

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