Im Jahr 2025 können Pendler, die regelmäßig mit dem Auto zur Arbeit fahren, wieder von großzügigen Fahrtkostenzuschüssen profitieren. Angesichts steigender Kosten für Sprit, CO₂-Steuern und Kfz-Steuer wird diese Unterstützung besonders wertvoll.
Die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderungen an, die sich in Höhe und Kriterien unterscheiden. "Heute" liefert dir ein Überblick über die wichtigsten Angebote:
Ab 1. März kann wieder um die NÖ Pendlerhilfe online angesucht werden. Maßgebend dafür ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz (nächstgelegener Haupt- oder Nebenwohnsitz) und deinem Arbeitsplatz. Die Entfernung muss mindestens 25 Kilometer betragen. Weiters darf das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
Die höchstmögliche Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt pro Jahr 1.000 Euro bzw. bei Zuerkennung des Öko-Bonus 1.200 Euro.
Auch in Oberösterreich gibt es Zuschüsse ab einer Wegstrecke von 25 Kilometern. Abhängig von der Entfernung zur Arbeit erhalten Pendler bis zu 421 Euro jährlich. Die Anträge für die Fernpendelbeihilfe 2024 kann ab 1. März rückwirkend online auf der Webseite des Landes Oberösterreich eingereicht werden.
Voraussetzungen: Der Hauptwohnsitz muss in Oberösterreich gemeldet sein, eine Jahreseinkommensgrenze von 35.000 Euro darf nicht überschritten werden (erhöht sich pro Kind im Haushalt um 3.500 Euro).
Pendler im Burgenland können ab einer Strecke von 20 Kilometern und einem jährlichen Einkommen unter 50.000 Euro (plus 10%-Zuschlag für jedes Kind) einen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Die Förderung reicht von 141 Euro bis zu 352 Euro jährlich. Anträge für das Jahr 2024 können noch online bis zum 30. Juni gestellt werden.
In der Steiermark wird die Pendlerbeihilfe auch in diesem Jahr wieder rückwirkend für 2024 ausbezahlt. Sie liegt bei bis zu 389 Euro und kann bis Jahresende direkt online beantragt werden.
Es gilt: Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen, die Strecke zur Arbeit muss in eine Richtung mindestens 25 km lang sein. Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen (ohne Familienbeihilfe, aber inklusive 13. und 14. Gehalt).
Wer mindestens an zwei Tagen in der Woche mehr als fünf Kilometer zur Arbeit pendelt, kann auch in Kärnten ein Jahr rückwirkend einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes in der Höhe von bis zu 825 Euro jährlich online beantragen. Der genaue Zuschuss ist abhängig von der einfachen Wegstrecke zwischen Wohn- und Dienstort und dem Einkommen (max. 35.000 Euro).
Nutzer des Öffentlichen Verkehrs können ihre Tickets, die sie im Jahr 2024 erworben haben, bereits 2024 einreichen.