AK greift ein
Steirer gekündigt – auf einmal will Ex-Betrieb 29.000 €
Ein Steirer staunte nicht schlecht. Nach seiner Kündigung sollte er über 29.000 Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlen.
Ein Universal-Triebfahrzeugführer aus Leoben konnte sich erfolgreich gegen die Rückforderung von über 29.000 Euro durch seinen ehemaligen Arbeitgeber wehren.
Der Grund für die Forderung war eine angebliche Rückersatzvereinbarung für Ausbildungskosten. Zusätzlich wurden dem Steirer auch seine restlichen Entgelt-Ansprüche von knapp 2.000 Euro nicht ausbezahlt. Die AK wurde daraufhin aktiv.
Die Arbeiterkammer Leoben grätschte mit Erfolg dazwischen und konnte die Forderung abwenden. Denn wie sich herausstellte, wurde die Vereinbarung erst nach (!) Beginn der Ausbildung abgeschlossen – und war somit rechtsunwirksam. Die Forderung über 29.000 Euro wurde zurückgenommen und der Mann erhielt seine offenen Ansprüche.
Generell gilt: Wird man gekündigt, besteht keine Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten, außer bei einer "begründeten" Kündigung.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein Steirer aus Leoben konnte erfolgreich eine Rückforderung von über 29.000 Euro durch seinen ehemaligen Arbeitgeber abwehren, die auf einer angeblichen Rückersatzvereinbarung für Ausbildungskosten basierte.
- Die Arbeiterkammer Leoben intervenierte erfolgreich, da die Vereinbarung nach Beginn der Ausbildung abgeschlossen wurde und somit rechtsunwirksam war; der Mann erhielt zudem seine offenen Entgelt-Ansprüche von knapp 2.000 Euro.