Blauer Sieg vor Gericht
EU-Grande muss Aussagen über FPÖ und Kickl widerrufen
Ein Auftritt beim deutschen TV-Talkmaster Markus Lanz hat EVP-Chef Manfred Weber eine Klage der FPÖ eingebracht. Jetzt wurde er verurteilt.
Es geschah am 12. Juni dieses Jahres. Damals war Manfred Weber, Chef der Europäischen Volkspartei (EVP), zu Gast beim deutschen TV-Talkmaster Markus Lanz im ZDF. Eines der Themen dort: die Unterstützung anderer Parteien für Ursula von der Leyens Wiederwahl als EU-Kommissionspräsidentin.
EVP-Chef Weber unterstellte FPÖ Finanzierung aus Russland
Weber antwortete auf die Frage, ob er bei den EU-Abgeordneten der Freiheitlichen um Stimmen für Von der Leyen werben werde mit "Natürlich nicht". Seine Begründung: Die FPÖ sei aus Russland finanziert und sage "eindeutig, wir müssen die Ukraine fallen lassen". Die Blauen sahen in dieser Äußerung den Tatbestand der Kreditschädigung verwirklicht. Die Folge: Sie klagten den EU-Granden Weber über Parteianwalt Christoph Völk auf Unterlassung und Widerruf.
Fast 3.000 Euro Verfahrenskosten
Am 15. September entschied das Handelsgericht Wien zugunsten der FPÖ und deren Parteichef Herbert Kickl. Im "Versäumungsurteil" heißt es: "1. Der Beklagte ist schuldig, es zu unterlassen, die wörtliche oder sinngleiche Behauptung, die Klägerin (FPÖ, Anm.) sei aus Russland finanziert, zu verbreiten. 2. Der Beklagte ist schuldig, die unter Punkt 1. genannte Äußerung binnen 6 Wochen ab Rechtskraft öffentlich auf ZDF in einer Ausgabe der Sendung "Markus Lanz" als unwahr zu widerrufen. 3. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution die Verfahrenskosten in Höhe von EUR 2.877,48 zu Handen der Klagevertreterin zu ersetzen."
Danach passierte allerdings – nichts. Weber ließ die Frist verstreichen und antwortete nicht einmal auf die Klage. Das führte dazu, dass das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist. Die FPÖ kündigt an, es "umgehend" zu vollstrecken. Das kann für Weber richtig teuer werden.
Schweigen als Schuldeingeständnis
Die Freiheitlichen interpretieren Webers Schweigen als Schuldeingeständnis. Er habe offenbar erkannt, dass er die Unwahrheit gesagt hat und aufgrund der von der Partei bereits geführten Klagen gegen SPÖ und ÖVP keine großen Chancen haben wird, das Verfahren zu gewinnen.
„Das künstlich errichtete Konstrukt der FPÖ als willfähriger Helfer Putins bricht ein weiteres Mal krachend zusammen.“
Generalsekretär Christian Hafenecker ist über das Urteil naturgemäß erfreut: "Erst die SPÖ, dann die ÖVP, jetzt der Chef der Europäischen Volkspartei, Manfred Weber. Sie alle mussten vor Gericht einsehen, dass es ganz einfach nicht stimmt, dass die FPÖ-Politik in irgendeiner Form von Russland aus beeinflusst wird. In unserer Politik stehen die Österreicher im Mittelpunkt", sagt er im Gespräch mit "Heute". "Das vom politischen Gegner künstlich errichtete Konstrukt der FPÖ als willfähriger Helfer Wladimir Putins bricht ein weiteres Mal krachend zusammen." Er persönlich freue sich schon auf Webers Widerruf in der Sendung von Markus Lanz.
Auch SPÖ und ÖVP scheiterten gegen FPÖ in ähnlichen Fällen
Wie erwähnt, mussten auch SPÖ und ÖVP solche Äußerungen über die Freiheitlichen widerrufen. Damals ging es um Behauptungen, dass die FPÖ für parlamentarische Anträge Geld und im Erfolgsfall ein Extra-Honorar, insgesamt 35.000 Euro, verlange. Die FPÖ hat diese Vorwürfe immer zurückgewiesen. Und jetzt einmal mehr eine Bestätigung vor Gericht erhalten.
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Auf den Punkt gebracht
- EVP-Chef Manfred Weber wurde vom Handelsgericht Wien verurteilt, seine Aussagen über die FPÖ und deren angebliche Finanzierung aus Russland zu widerrufen.
- Weber hatte bei Markus Lanz behauptet, die FPÖ werde aus Russland finanziert und fordere, die Ukraine fallen zu lassen, was die FPÖ als Kreditschädigung ansah und erfolgreich klagte.