In jedem Markt gibt es ab 2. Januar Pfandberater, die an eigens aufgebauten Infoständen die Kunden informieren.
SPAR/ Peakmedia Dominik Zwerger
2025 tritt in Österreich das Einwegpfandsystem in Kraft. Dieses gilt für alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie Alu-Dosen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Litern. Eine Ausnahme bilden Milch- und Sirupverpackungen.
Um Verwirrung zu vermeiden, setzt die Handelskette Spar ab 2. Jänner auf speziell ausgebildete Pfandberater, die Kunden an Infoständen persönlich beraten und bei Fragen zur Pfandrückgabe unterstützen.
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An über 1.500 Spar-Standorten österreichweit werden moderne Rückgabeautomaten installiert, die eine einfache, hygienische und benutzerfreundliche Rückgabe von Einwegflaschen und -dosen ermöglichen. Dazu werden eine Million kostenlose Pfandsackerl in den Filialen verteilt.
1 Million Pfandsackerl verteilt SPAR ab dem 1. Jänner.
SPAR/ Peakmedia Dominik Zwerger
"Mit den Investitionen und dem Engagement unserer Mitarbeiter:innen setzen wir neue Maßstäbe in Sachen Pfandrückgabe", so Vorstand Markus Kaser. Mit diesen Maßnahmen setze Spar ein klares Zeichen für Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein.
Insgesamt wurden 170 Spar-Marken-Getränkeartikel überarbeitet und die Stammdaten für 1.500 Getränkeartikel aktualisiert.
Was es künftig zu beachten gilt:
Pfandpflicht für Getränke-Einwegverpackungen: Ab dem 1. Jänner 2025 unterliegt jede Getränke-Kunststoffflasche und Getränke-Metalldose zwischen 0,1 und 3 Litern der neuen Pfandverordnung.
Pfandsymbol ist Voraussetzung: Unbedingt auf das Pfandsymbol oberhalb des Strichcodes achten! Nur Getränkeverpackungen mit diesem Symbol sind mit Pfand versehen und werden an den Rücknahmestellen akzeptiert.
Ausnahmen: Milchprodukte, Sirupe und medizinische Produkte sind von der Pfandpflicht ausgenommen.
Pfandbetrag: Auf pfandpflichtige Flaschen und Dosen entfallen 25 Cent Pfand. Das Pfand wird bei der Rückgabe erstattet. Der Beitrag muss auf der Rechnung separat angeführt werden und darf nicht in den Preis eingerechnet werden.
Übergangsphase 2025: Bis Ende 2025 können noch Getränke ohne Pfandlogo abverkauft werden, wenn sie vor dem 31. März 2025 produziert worden sind. Getränke mit Pfandsymbol gehören in den Pfandautomaten; solche ohne Pfandsymbol werden wie bisher entsorgt.
Nur unzerdrückt ist erlaubt: Flaschen und Dosen unbedingt unzerdrückt, leer und mit lesbarem Etikett zurückgeben. Der Grund – das Pfandsymbol und der Strichcode müssen von Rückgabeautomaten sowie manuellen Rücknehmern einwandfrei gelesen werden können, damit sich die Verpackung eindeutig dem österreichischen Pfandsystem zuordnen lässt.
Verschluss egal: Leere Kunststoffflaschen können mit oder ohne Verschluss zurückgebracht werden. Das hat keinen Einfluss auf die Pfandauszahlung.
Rücknahmestellen: Die Rückgabe erfolgt an vielen Verkaufsstellen, wo die pfandpflichtigen Gebinde verkauft werden, also in Supermärkten, Bäckereien, Drogeriemärkten oder in manchen gastronomischen Betrieben. Die Rücknahme kann entweder über Automaten oder manuell erfolgen. Ausnahmen gelten im Online-Handel. Zusteller wie die Post bzw. Paketdienste müssen die leeren Gebinde natürlich nicht zurücknehmen. Gleiches gilt für Essenslieferanten.
Anzahl der Rückgabe: Rücknahmeautomaten akzeptieren unbegrenzt viele Gebinde. Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme müssen nur die üblichen Mengen, die pro Kunde verkauft werden, zurücknehmen.
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