Ab sofort ist alles anders
Neues Pfandsystem in Kraft – was du ab jetzt tun musst
Es ist so weit! Seit Mitternacht gilt in Österreich die neue Einweg-Pfandverordnung. Was sich dadurch ändert und worauf du dich einstellen musst.
Lange angekündigt, ist es jetzt so weit. Seit Mitternacht gibt es in Österreich ein neues Einweg-Pfandsystem. Ziel ist ein nachhaltiger Umgang mit den Materialien und Ressourcen, die für Kunststoffflaschen und Metalldosen zum Einsatz kommen.
Mit dem neuen Pfandsystem sollen jährlich rund 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen recycelt und bis 2027 eine Rücklaufquote von 90 Prozent erreicht werden. Was sich ab Jänner für die heimische Bevölkerung ändert und worauf sie künftig achten muss, erklärt Recycling Pfand Österreich, die zentrale Stelle, die mit der Umsetzung der neuen Pfandverordnung beauftragt wurde, in einer Aussendung.
Neues Pfandlogo ab 2. Jänner
Ab 2. Jänner werden die neuen, mit dem Pfandlogo gekennzeichneten Gebinde ausgeliefert und nach und nach in den Regalen landen. Parallel dazu startet am 9. Jänner die österreichweite Informationskampagne "Achtung Einsatz!", die Konsumenten auf allen Kanälen über das Einwegpfand, die Rückgabeprozesse und die Umweltvorteile aufklären wird. "Wir rechnen damit, dass ab April bereits eine Vielzahl an bepfandeten Gebinden in den Regalen zu finden sein werden. Der Blick auf das Etikett lässt erkennen, ob es sich um ein Pfandprodukt mit Pfandsymbol handelt", erklärt die Recycling Pfand Österreich Geschäftsführung.
Das müssen Konsumenten beachten
Ab dem 1. Jänner 2025 unterliegen alle mit dem Pfandsymbol gekennzeichneten Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Litern der neuen Pfandverordnung. Ausgenommen sind Milchprodukte, Sirupe sowie medizinische Produkte.
Auf Flaschen und Dosen mit österreichischem Pfandlogo entfallen 25 Cent Pfand. Das Pfand wird bei der Rückgabe erstattet. Der Betrag muss auf der Rechnung separat angeführt werden und darf nicht in den Preis eingerechnet werden.
Einweg-Pfandsystem in Österreich – was sich für dich alles ändert
Auf Pfandsymbol achten
Zu achten ist auf das österreichische Pfandsymbol oberhalb des Strichcodes. Nur Getränkeverpackungen mit diesem Symbol sind mit Pfand versehen, werden an Rücknahmestellen akzeptiert und das Pfand wird für restentleerte Gebinde ausbezahlt.
Bis Ende 2025 können noch Getränke ohne Pfandlogo abverkauft werden, sofern sie bis 31. März 2025 produziert worden sind. Getränke mit Pfandsymbol gehören in den Pfandautomaten; solche ohne Pfandsymbol entsorgen Sie bitte fachgerecht.
Flaschen und Dosen dürfen nicht zerdrückt werden
Bitte Flaschen und Dosen unzerdrückt, leer und mit lesbarem Etikett zurückgeben. Das Pfandsymbol und der Strichcode müssen von Rückgabeautomaten sowie manuellen Rücknehmern einwandfrei gelesen werden können. Die Verpackung muss eindeutig dem österreichischen Pfandsystem zuordenbar sein.
Leere Kunststoffflaschen können mit oder ohne Verschluss zurückgebracht werden. Das hat keinen Einfluss auf die Pfandauszahlung.
Rückgabe an Verkaufsstellen möglich
Die Rückgabe erfolgt an vielen Verkaufsstellen, wo die pfandpflichtigen Gebinde verkauft werden, also in Supermärkten, Bäckereien, Drogeriemärkten oder in manchen gastronomischen Betrieben. Die Rücknahme kann entweder über Automaten oder manuell erfolgen.
Rücknahmeautomaten akzeptieren unbegrenzt viele Gebinde. Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme müssen nur die üblichen Mengen, die pro Kund:in verkauft werden, zurücknehmen.
Recycling erfährt große Akzeptanz
In der Aussendung wird darauf hingewiesen, dass rund 82 Prozent der heimischen Bevölkerung das neue Pfandsystem befürworten. Es zeige sich, dass Pfandflaschen und -dosen nicht mehr in der Natur weggeworfen werden. Auch beim Thema Recyclen sind sich die Menschen in Österreich einig: neun von zehn empfinden das Recycling von Getränkeverpackungen als sehr bzw. eher wichtig.
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Auf den Punkt gebracht
- Seit Mitternacht gilt in Österreich die neue Einweg-Pfandverordnung, die einen nachhaltigen Umgang mit Kunststoffflaschen und Metalldosen fördern soll.
- Ab dem 1.
- Jänner 2025 unterliegen alle mit dem Pfandsymbol gekennzeichneten Flaschen und Dosen der Pfandpflicht, wobei 25 Cent Pfand erhoben und bei Rückgabe erstattet werden.