Posse bei Schutzgeld-Prozess
"Strahlend blaue Augen" als Alibi für Teenie-Räuber
Augen-Alibi für einen Angeklagten im Schutzgeld-Banden-Prozess: Der Bursch will einen Inder nicht ausgeraubt haben – und punktet mit seinen Pupillen.
Tag zwei im Monsterprozess rund um die brutale Schutzgeld-Bande, die in Wien-Meidling Angst und Schrecken verbreitet hatten. Neun Teenager sollen "organisiert wie die Mafia" im Herbst einen indischen Handyshop-Besitzer mit Molotow-Cocktails beworfen, überfallen, ausgeraubt und bedroht haben – wir berichteten.
Nachdem am Freitag die meisten Angeklagten die Aussage verweigerten und vorübergehend vom Verfahren ausgeschieden wurden, fühlten Richter und Staatsanwalt am Dienstag dem von Anwalt Florian Kreiner verteidigten Zweitangeklagten (16) auf den Zahn. Der großgewachsene Tschetschene mit Milchgesicht gestand, Mitglied der Teenie-Bande gewesen zu sein – er habe auch die 2-Kilo schwere Bombe gebaut und Erpresserbriefe formuliert.
"Wir haben das Pulver so reingeschüttet und das halt gebastelt", schilderte der 16-Jährige gelangweilt, wie er den imposanten Sprengsatz aus zwei tschechischen Kugelbomben in seinem Kinderzimmer konstruierte.
So narrt Schutzgeld-Bande Polizei und Justiz
Mehrere Attacken binnen kürzester Zeit führten zu Festnahmen. Schon nach 10 Tagen ließ die Justiz zwei Verdächtige laufen. Es wurde sogar eine Kalaschnikow sichergestellt.
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Der hochexplosive Sprengsatz hätte aber nicht wie unterstellt zur "ultimativen Eskalationsstufe" für Schutzgeld-Erpressungen gedient, sondern die Burschen hätten sie lediglich "zu Silvester oder zu Halloween" zünden wollen. "Na, und wo ist die Bastelarbeit?, wollte der Richter wissen – "zerstört" antwortete der Angeklagte einsilbig.
Dann kam es zu einer skurrilen Posse um seine Augenfarbe: Laut Staatsanwalt soll der junge Bursch nämlich maskiert beim Messerüberfall auf den Inder mitgemacht haben. Man würde den Teenager auf einem vorgelegten Foto an seinen braunen Augen erkennen. "Er hat aber strahlend blaue Augen", entgegnete Anwalt Kreiner und ließ seinen tatsächlich blauäugigen Mandanten von Staatsanwalt, Richter und Geschworenen begutachten.
Das Faktum des schweren Raubes wäre für den Bursch somit vom Tisch. Da er sich aber zum Rest der Anklage (u. a. schwere Erpressung) geständig zeigte, ändert das am Strafmaß wenig. Der blamierte Staatsanwalt holte sich aber – zumindest juristisch – ein blaues Auge.