Für Konfetti und Personal

Klima-Kleber müssen Flughafen Wien 15.000 Euro zahlen

Im Vorjahr sorgte die "Letzte Generation" für Chaos am Airport Schwechat. Durch einen Vergleich zahlen die Klimakleber 15.000 Euro an den Flughafen.
Newsdesk Heute
18.02.2025, 20:00

Ende Juli 2024 sorgte "Klima-Shakira" Anja Windl und weitere Mitglieder der "Letzten Generation" am Flughafen Wien für Chaos. Rund 30 Aktivistinnen und Aktivisten verteilten im Terminal 3 Konfetti und präsentierten Banner. Der Flughafen Schwechat reagierte, zeigte die Gruppe an, "Heute" berichtete.

Für Reinigung, Beseitigung der Beschädigungen und zusätzliches Sicherheitspersonal, wollte der Airport 30.000 Euro von Anja Windl und sechs weiteren Aktivisten. Vor dem Landgericht Korneuburg (Niederösterreich) einigte sich die "Letzte Generation" am Dienstag mit dem Flughafen.

30.000 Euro für Konfetti, Reinigung und Personal

Erst vor Kurzem kam "Klima-Shakira" Anja Windl aus dem Polizeianhaltezentrum in Klagenfurt frei, "Heute" berichtete. Drei Wochen saß die Klimaaktivistin im Polizeianhaltezentrum eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Am Dienstag stand sie wegen des Protests am Flughafen Wien schon wieder vor Gericht.

Am ersten Verhandlungstag wurde der Vergleich erzielt. Nur wenige Wochen nach der Flughafen-Aktion hatten die Aktivisten der "Letzten Generation" erklärt, ihre Klimaproteste unter diesem Namen zu beenden.

Strittig waren vor allem die Personalkosten, laut "Krone" stolze 24.000 Euro. Zusätzliches Personal trotz Kundgebung für den sicheren Flugbetrieb. Die Reinigung war im Gegensatz dazu mit 6000 Euro beinahe günstig. Der Anwalt "Letzten Generation" kritisierte die "mangelnde Kausalität" im Zusammenhang mit den Mehrausgaben für die Sicherheitskräfte.

"Mehr Geld ist nicht im Crowdfunding-Topf"

Am Ende einigten sich Aktivisten und Flughafen auf einen Vergleich. "12.000 Euro, mehr ist nicht in dem Crowdfunding-Topf", erklärte der Anwalt der Klimaaktivisten laut "Krone". Schließlich einigt man sich auf 15.000 Euro. Dieser Vergleich hat Bestand, wenn nicht eine der beiden Parteien noch in den vier Wochen vom Widerruf gebraucht macht.

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