Rollbahn blockiert

Totales Chaos! Klima-Kleber legen Flughafen lahm

Die "Letzte Generation" beteiligt sich an der internationalen Protestaktion "Oil Kills". Seit Mittwoch blockieren Aktivisten den Flughafen Köln/Bonn.

Totales Chaos! Klima-Kleber legen Flughafen lahm
Mit dem Transparent "Öl tötet" blockieren Klimaaktivisten den Flughafen Köln/Bonn.
Oil Kills

Der Flughafen Köln Bonn hat bei X mitgeteilt, dass sich am Mittwochmorgen Unbefugte Zutritt zum Sicherheitsbereich des Flughafens verschafft hätten. "Der Flugbetrieb ist aufgrund des Polizeieinsatzes derzeit eingestellt", heißt es um kurz nach sieben Uhr.

Auf Rollbahn geklebt

Die "Bild" berichtet, es hätten sich Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" auf die Rollbahn geklebt. Seit 5.30 Uhr hob am Flughafen kein Flugzeug mehr ab.

Auch Flughafen Zürich im Visier

"Der Sommerflugverkehr ist die sichtbare Spitze der Zerstörung und der Klimakrisenleugnung", verkündet die Aktivistengruppe Letzte Generation. Sie ruft die Menschen in der Schweiz zum Protest auf: Die Organisation werde am 27. Juli den Flugverkehr in Europa stören – auch in Zürich.

Flughafen Wien warnt vor Mega-Strafen

Klima-Aktivisten haben ab 27. Juli Störaktionen auch auf Flughäfen in Österreich angekündigt – der Airport Wien-Schwechat warnt vor harten Konsequenzen.

Der Flughafen Wien weist nachdrücklich darauf hin, dass Störaktionen auf österreichischen Flughäfen mit schweren strafrechtlichen Konsequenzen für die handelnden Personen verbunden sind.

Jegliche Aktionen, die eine Störung des Flugbetriebs, des geregelten Verkehrs oder eine Gefährdung von Passagieren, Luftfahrzeugen oder Beschäftigten zur Folge haben oder auch nur versucht werden, sind illegal und als Verletzung des österreichischen Strafgesetzbuches, der die Sicherheit und Ungestörtheit der Luftfahrt unter besonderen strafrechtlichen Schutz stellt, zu qualifizieren.

Solche Handlungen werden in Österreich mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren geahndet. Kommen dabei auch Menschen zu Schaden, erhöht sich dieses Strafmaß deutlich auf bis zu 20 Jahre und kann im Falle eines tödlichen Ausgangs sogar eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen. Die erheblichen wirtschaftlichen Schäden, die derartige Störaktionen verursachen, können zu persönlichen Schadenersatzansprüchen gegen die Beteiligten führen.

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