Bis zu 500 Euro

Bonus wird gekürzt! Wer jetzt weniger Geld bekommt

Wer in seinem Zuhause Handwerkerarbeiten durchführen lässt, kann auch heuer mit einem Zuschuss rechnen – wenn auch mit weniger als im Vorjahr.
Jochen Dobnik
01.03.2025, 07:08

Bekanntlich kann der Handwerkerbonus für diverse Arbeiten im eigenen Zuhause wie Tischlerarbeiten, Maler- und Sanitärdienste genutzt werden. Allein im letzten Jahr wurden über 125.000 Anträge beim Wirtschaftsministerium eingereicht, knapp 94 Millionen Euro an Fördergeldern ausbezahlt.

Ab heute (1. März) geht die Erfolgsgeschichte in die nächste Runde – wenn auch in etwas abgespeckter Form. Die maximale Fördersumme sinkt von mindestens 50 und maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit auf 1.500 Euro.

Der Bonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung, das mit insgesamt 300 Millionen Euro dotiert ist. Förderbar sind durchgeführte und bezahlte Arbeiten (Kosten netto, ohne Steuern) rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich.

Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen, z.B.:

➤ Erneuerung von Dächern
➤ Spenglerarbeiten
➤ Erneuerung von Fassaden
➤ Austausch von Fenstern
➤ Austausch von Bodenbelägen
➤ Erneuerung von Wandtapeten
➤ Malerarbeiten
➤ Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima)
➤ Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen, Stiegengeländer)
➤ Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia usw. gepflasterte Flächen und Wege
➤ Infrastruktureinbauten am Wohnobjekt (z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen)
➤ Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten
➤ Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools
➤ Beseitigung der Hochwasser-/ Sturmschäden, wie z.B. Ausmal-, Fliesenlege-, Trockenlegungs- oder Räumungs-/Entrümpelungsarbeiten

Die Handwerksleistung muss ab dem 1. Jänner 2025 erbracht worden sein. Der Bonus gilt rückwirkend. Das heißt, auch wenn die Arbeiten schon abgeschlossen sind, kannst du dir die Förderung noch holen – vorausgesetzt, du hast die Rechnung. Ersetzt werden – bis zum Maximalbetrag – 20 Prozent der Kosten (netto, ohne Steuern) für die Handwerkerarbeiten.

Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Auszahlung der Förderung dauert es derzeit knapp drei Wochen.

So kriegst du den Handwerkerbonus

Der Handwerkerbonus kann ganz einfach online über www.handwerkerbonus.gv.at beantragt werden. Dazu ist eine Identifizierung erforderlich, entweder mittels ID-Austria oder durch das Hochladen eines Ausweisdokuments (Reisepass oder Führerschein).

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Anschließend müssen einige persönliche Daten wie Name, Adresse und IBAN in das Antragsformular eingetragen werden. Danach lädt man die Handwerkerrechnung als PDF sowie den Zahlungsnachweis, zum Beispiel einen Überweisungsbeleg, hoch – und der Antrag ist abgeschlossen.

Wer den Antrag nicht selbst digital stellen kann, erhält Unterstützung, etwa beim Gemeindeamt. Dafür sind ein amtlicher Lichtbildausweis, die Handwerkerrechnung, der Zahlungsnachweis und die IBAN mitzubringen.

{title && {title} } dob, {title && {title} } Akt. 01.03.2025, 12:52, 01.03.2025, 07:08
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