Gezielte Maßnahmen
Nehammer-Plan – was Kanzler mit Straftätern vor hat
Im Rahmen seines "Österreichplans" will Kanzler Karl Nehammer auf einen knallharten Migrationskurs setzen. "Heute" kennt einige Forderungen vorab.
Am Freitag präsentiert Bundeskanzler Karl Nehammer in Wels im Rahmen seines "Österreichplans" sein Programm für das laufende Wahljahr. Neben einem Genderverbot plant der ÖVP-Kanzler auch die "Zuwanderung ins Sozialsystem" zu stoppen. Dabei soll Missbrauch etwa durch die Streichung von Geldleistungen "konsequent bekämpft" werden. Nehammer will anstelle von Bargeldauszahlungen künftig unter anderem auf "zweckgebundene Sachleistungsgutscheine" setzen – "Heute" berichtete darüber.
Aus dem "Heute" zugespielten Dokument geht außerdem hervor, dass Nehammer auch in der Migrationsfrage auf einen knallharten Kurs setzen möchte. Laut dem Kanzler sei gerade Österreich durch die "gescheiterte Asylpolitik Europas" besonders betroffen. Sichtbar werde dies vor allem bei der Sicherheit oder im Sozialbereich. "Wir in Österreich dürfen nicht länger zu den Leidtragenden einer wirkungslosen EU-Politik zählen", heißt es dazu.
Maßnahmen bis 2030 gefordert
Bis 2030 müsse es nicht nur "kleinteilige Maßnahmen", sondern "völlig neue Gesamtlösungen im Europäischen Asylsystem" geben. Gleichzeitig sei es aus Sicht der ÖVP klar, dass es Konsequenzen brauchen würde, falls die EU "keine angemessenen Lösungen" findet. Aus diesem Grund fordert die Kanzlerpartei sechs konkrete Maßnahmen, die in den kommenden sechs Jahren umgesetzt werden sollen. "Heute" kennt die Details:
> Ein Restriktives Fremdenrecht: Abschiebezentren- und Verfahrenszentren im Ausland. Ebenfalls soll geprüft werden, ob auch Justizvollzugsanstalten im Ausland realisierbar sind.
> Einführung einer Notfallklausel auf EU-Ebene, die in Migrationskrisen aktiviert werden kann, um mehr Handlungsfähigkeit auf nationalstaatlicher Ebener zu ermöglichen.
> Verurteilte Straftäter aus Drittländern sollen ihre Strafe, wie es in Dänemark bereits praktiziert wird, in Drittländern verbüßen.
> Einschränkung der Bewegungsfreiheit von abgelehnten Asylwerbern. Dadurch soll das Untertauchen abgelehnter Asylwerber verhindert werden.
> Beschlagnahmung von Wertsachen bei der Einreise, um Kosten zu decken.
> Entwicklungshilfe ist an Nicht-Auswanderungsstrategien zu knüpfen. Das bedeutet, dass Staaten keine weiteren Unterstützungsgelder erhalten sollen, sofern diese nicht effektive Maßnahmen gegen Massenauswanderungen aus ihren Ländern setzen.