Urteil rechtskräftig
Irreführend: "Frozen Yoghurt" enthält zu wenig Joghurt
Heimische Gerichte entscheiden: Ein Anteil von zehn Prozent Joghurt ist nicht genug. Supermarkt Spar verliert gegen VKI.
Schon im April erklärte das Landesgericht Salzburg, das Produkt "Spar Frozen Yoghurt" sei irreführend. Nun bestätigt auch das Oberlandesgericht Linz, dass das "gefrorene Joghurt" den Konsumenten täusche.
Käufer wird geblendet
Die Klage hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingereicht: "Spar vertreibt unter der Bezeichnung 'Spar Frozen Yogurt' gefrorene Milch-Joghurt-Erzeugnisse. Auf der Etikettenvorderseite ist eine weiße, Joghurt ähnliche Masse abgebildet. Der Joghurtanteil beträgt bei allen Sorten nur 10 Prozent, während Produkte anderer Hersteller einen weit höheren Joghurtanteil aufweisen."
"Frozen Yoghurt" ab 60 Prozent
Bereits in erster Instanz wurde beanstandet, dass dieser Joghurt-Anteil zu gering sei. Das "Österreichische Lebensmittelbuch" schreibt vor, dass 60 Prozent des Milchbestandteils des Produkts Joghurt sein muss. Der Joghurt Anteil des Sparartikels liegt weit unter dieser Grenze.
Außerdem: Kunden könnten fälschlicherweise vermuten, so der VKI, dass es sich um eine kalorienärmere Alternative zu Speiseeis handelt.
Spar verliert gegen VKI
Die Handelsmittelkette ging in Berufung. Die Argumentation von Spar, dass sich aus der Zutatenliste der Joghurtanteil ergäbe, wird abgelehnt. Der Verein für Konsumenteninformation feiert den Erfolg.
"Das Urteil ist eine Bestätigung europarechtlicher Vorgaben und schließt sich an eine Reihe von erfreulichen Urteilen an, die der VKI in jüngerer Zeit im Lebensmittelbereich erzielen konnte", so Dr. Barbara Bauer, zuständige Verfahrensjuristin im VKI. Laut ihr funktioniert der Lebensmittelcheck gut und jährlich werden zahlreiche Produkte überprüft und kontrolliert.
Auf den Punkt gebracht
- Das Oberlandesgericht Linz hat bestätigt, dass der "Spar Frozen Yoghurt" irreführend ist, da er nur zehn Prozent Joghurt enthält und somit nicht den Anforderungen des "Österreichischen Lebensmittelbuchs" entspricht, das 60 Prozent vorschreibt
- Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) feiert den Erfolg und sieht das Urteil als Bestätigung europarechtlicher Vorgaben