Schuldspruch im Buwog-Skandal

4 Jahre Haft, doch Grasser bleibt vorerst frei

Ex-Finanzminister Karl-Heinz-Grasser wurde im Buwog-Skandal schuldig gesprochen und vier Jahre in Haft. Vorerst bleibt der 56-Jährige jedoch frei.
Newsdesk Heute
26.03.2025, 09:18

Knapp 16 Jahre lang wurde in der Causa Buwog ermittelt, am Dienstag wurde das Urteil gegen Karl-Heinz-Grasser vom Obersten Gerichtshof in letzter Instanz bestätigt. Der ehemalige Finanzminister muss für vier Jahre in Haft. Wegen der langen Verfahrensdauer wurde die ursprüngliche achtjährige Haftstrafe aufgehoben. Grasser wurde wegen Untreue und Geschenkannahme schuldig gesprochen, die Verurteilung wegen Beweismittelfälschung wurde hingegen aufgehoben.

Der gebürtige Kärntner sprach von einem "Fehlurteil" und kündigte bereits einen Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Dennoch hat dieser Schritt keine aufschiebende Wirkung. Auch die weiteren Angeklagten Walter Meischberger (3,5 Jahre), Karl Petrikovics (12 Monate), Norbert Wicki (8 Monate) und Peter Hochegger (3 Jahre) wurden schuldig gesprochen.

Grasser zunächst auf freiem Fuß

Zunächst kann der Ex-Politiker jedoch auf freiem Fuß bleiben. "Bis zum Haftantritt gibt es für die verurteilte Person keine Auflagen", heißt es aus dem Justizministerium gegenüber dem Ö1-Morgenjournal. Erst wenn er eine Aufforderung zum Antreten seiner Haft erhält, muss Grasser innerhalb von vier Wochen in einer Justizanstalt vorstellig werden.

Weil der ehemalige Finanzminister in Kitzbühel wohnt, dürfte dies wohl in der Justizanstalt Innsbruck sein. Dort muss der 56-Jährige weitere sechs Wochen absitzen, ehe ihm die Behörde ein Gefangenenhaus zuweist.

Denkbar ist auch, dass Grasser nur in der Nacht in Haft muss und tagsüber als Freigänger einer Arbeit nachgehen darf. Außerdem muss er wohl nur zwei der vier Jahre tatsächlich im Gefängnis absitzen. Bereits das zweite Jahr könnte er mit einer Fußfessel zu Hause verbringen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 26.03.2025, 09:22, 26.03.2025, 09:18
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