Dienstag, kurz nach 10.00 Uhr – der Knalleffekt: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde vom Obersten Gerichtshof im Zuge des Buwog-Skandals zu 4 Jahren Haft verurteilt. Sein Strafmaß wurde damit halbiert. In erster Instanz waren es noch acht Jahre Gefängnis.
Zufrieden mit der Entscheidung des Fünfer-Senats des OGH ist der Ex-Finanzminister aber nicht. Er bekannte sich bis zum Schluss als "nicht schuldig". Das Urteil des Obersten Gerichtshofs änderte nichts an seiner Sichtweise.
"Ich war überzeugt, heute in das Gericht kommend einen Freispruch zu bekommen. Was ich tatsächlich bekommen habe, ist eine massive Verletzung meiner Menschenrechte und meines Lebens. Und ich werde daher selbstverständlich – nachdem ich unschuldig bin – meinen 16-jährigen Kampf weiterführen und werde mit dieser Causa und mit diesem Fehlurteil den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Anm.) befassen. Und ich bin zutiefst überzeugt davon, dass ich zumindest auf europäischer Ebene dann mein Recht bekommen werde", sagte Grasser, nachdem er den Saal verlassen hatte.
Grasser will also zum EGMR wandern und dort Einspruch erheben. Das ändert aber nichts am Urteil und ein Verfahren dauert sehr lange. Bedeutet also, dass der Ex-Finanzminister in Haft muss. Nach "Heute"-Informationen könnte es sich dabei um das Gefängnis in Simmering handeln.