Seit Jänner dieses Jahres (2025) wurden vermehrt Betrugsanzeigen in Zusammenhang mit fingierten Vignettenkäufen bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Die Opfer suchten im Internet nach der Homepage der ASFINAG oder nach Verkaufsseiten für Vignetten. Die Betroffenen landeten dann auf Seiten, die täuschend echt aussehen, jedoch gefälscht sind.
In der Folge wurden die Opfer aufgefordert, ihre Bank- oder Kreditkartendaten für die Abbuchung des Kaufbetrages der Vignette einzugeben. Später stellten die Betroffenen fest, dass weitaus höhere Beträge vom Konto abgebucht worden sind. Eine gültige Vignette gibt es bei diesen Fakeshops nicht zu kaufen.
Es ist also größte Vorsicht beim Online-Kauf von Vignetten geboten. Die ASFINAG empfiehlt, ausschließlich im ASFINAG Mautshop online die Digitale Vignette – und das ohne irgendwelche Preisaufschläge - zu kaufen.
Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die auf den Vignettenpreis Zusatzkosten an die Kunden verrechnen. Diese Verkäufer sind nicht autorisiert – deswegen appelliert die ASFINAG, ausschließlich im ASFINAG Mautshop und nicht über andere Websites die Vignette zu erstehen. Der Mautshop ist über www.asfinag.at erreichbar, nur hier gibt es die Vignette zum bekannten Fixpreis.
Die ASFINAG empfiehlt also, direkt auf die Website der ASFINAG zu gehen und dort die Digitale Vignette zu kaufen.
- Die Domain der echten ASFINAG-Webseite lautet asfinag.at. Steigen sie direkt mit der Adresse ein.
- Die Täter tauschen oft einfach einen Buchstaben (zB "l" statt „i“) oder verwenden eine andere Top-Level-Domain (anstatt ".at")
- Die Startseite sieht täuschend echt aus, weißt jedoch sogenannte "tote Links" auf (Unterseiten sind nicht mehr so detailgetreu nachgemacht oder Links überhaupt nicht erreichbar)
- Die Preise bei den Fake-Shops sind meist geringer als beim echten ASFINAG-Webshop
- Sofort Bank oder Zahlungsdienstleister verständigen, um die Abbuchung evtl. zu stornieren und weiteren Zugriff auf das Onlinebanking/den Account beim Zahlungsdienstleister
(zB PayPal) durch die Täter verhindern
- Unterlagen zur Abbuchung/Überweisung einholen
- Screenshot der URL bzw. Domain, wenn möglich anfertigen
- Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle erstatten