Andrea S. (Name der Redaktion bekannt) ärgert sich immer noch. Der Vorfall ist einige Monate alt, doch löst er weiterhin bei der Frau aus Strobl (Salzburg) Wutanfälle aus. Vor allem hätte sie gerne ihr Geld zurück.
Auf diesen Tag im Sommer des Vorjahres hatten sich beide Frauen gefreut: Andrea S. fuhr zunächst ihre gute Freundin aus Unterach (OÖ) am Attersee abholen. Dann lenkte S. ihren weißen Ford Focus Richtung Salzburg – die Freundinnen wollten sich einen schönen Tag machen.
Am Weg kaufte S., sie ist im Gesundheitswesen tätig, bei der letzten Tankstelle vor der Westautobahn am Mondsee eine Tagesvignette – so macht sie das immer, eine Jahresvignette zahlt sich für sie nicht aus. Die Fahrerlaubnis kostete 8,60 Euro.
Etwa zehn Tage später kam die "böse Überraschung" frei Haus per Post geliefert, so Andrea S. zu "Heute". Inhalt des Kuverts war ein Schreiben der Asfinag. Darin die Aufforderung 120 Euro als Strafe zu bezahlen, sie wurde auf der Autobahn ohne gültige Vignette erwischt.
Bald war klar, was geschehen ist: "Der Mitarbeiter im Tankstellenshop hat leider das falsche Kennzeichen angegeben", sagt S. zu "Heute". Sie selbst habe einfach nicht nachgeschaut, ob es auch korrekt ist.
"Auch nach mehreren E-Mails und Telefonaten gab es kein Entgegenkommen seitens der Asfinag", sagt S. Sie hat keine Wahl und zahlt die Strafe.
"Heute" fragt bei der Asfinag nach: "Uns ist bewusst, dass derartige Versehen bei der Kennzeicheneingabe nicht gänzlich ausgeschlossen werden können", heißt es in der Stellungnahme. Weiter: "Aus diesem Grund erhalten Kund:innen beim Kauf einer Digitalen Vignette bei einem Vertriebspartner vorab eine Belegvorschau. Auf dieser ist auch das zu registrierende Kennzeichen angegeben. Erst wenn von der Kundschaft mittels Unterschrift bestätigt wird, dass die Angaben korrekt sind, wird das Produkt in unserem Mautsystem gebucht."
Andrea S.: "Ehrlich gesagt finde ich es eine Frechheit ehrliche Bürger regelrecht abzuzocken!"
Die Asfinag bleibt dabei und verweist auf die Verantwortung auch der Käufer von Vignetten: "Kund:innen müssen in Eigenverantwortung sowohl korrekte Angaben als auch eine kundenseitige Überprüfung der Angaben auf dem Beleg durchführen, bevor die Vignette gebucht wird."